Warum der Gesetzentwurf zur Bankenrettung die Steuerzahler 160.000 Euro kostete (plus Gerichtskosten)

Die Bankenrettung kostete die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende Milliarden, doch die Geschichte beginnt mit einer ganz anderen Rechnung - der für die Erstellung des Gesetzestextes. Denn der Entwurf für das Rettungspaket wurde nicht von Beamten des Finanzministeriums verfasst, sondern von einer großen Wirtschaftskanzlei, die eng mit der Finanzindustrie verbunden ist. Um deren Vergütung in Erfahrung zu bringen, war erst eine Klage erforderlich.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 20.04.2017
Foto Bankenviertel Frankfurt

Von Leonard Wolf*

Innerhalb von nur wenigen Tagen beschloss der Deutsche Bundestag im Oktober 2008 ein gigantisches Rettungspaket für angeschlagene Kreditinstitute. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes statteten die Abgeordneten einen bundeseigenen Fonds mit Krediten in Höhe von zunächst 70 Milliarden Euro aus, um taumelnde Banken wie die Hypo Real Estate zu retten.

Peer Steinbrück und Freshfields

Die Beratungsaufträge an Freshfields Bruckhaus Deringer im Zusammenhang mit der Bankenrettung fallen in die Zeit, in der Peer Steinbrück an der Spitze des Bundesfinanzministeriums stand. Dieser Umstand sollte Jahre später noch einmal für Kritik sorgen, als ein hochdotierter Honorarvortrag von Peer Steinbrück bei der Wirtschaftskanzlei im Jahr 2011 bekannt wurde. Dafür kassierte Steinbrück von Freshfields 15.000 Euro.

Expertise dazu bezog die Bundesregierung allerdings nicht alleine vom zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dessen Beamtenapparat. Vielmehr wurde eine Anwaltskanzlei mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragt, die mit der Finanzwelt bestens vertraut ist: Freshfields Bruckhaus Deringer. Deren Klienten lesen sich wie das Who is Who der Bankenbranche, sie reichen von der Commerzbank über die HSH Nordbank bis zur Deutschen Bank und der HSBC. Die international tätige Wirtschaftskanzlei steht immer wieder in der Kritik, weil sie Finanzinstitute vertritt, die mit unlauteren Mitteln operiert haben sollen. Laut Medienberichten ist Freshfields u.a. in den Steuerskandal um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verstrickt.

Ausgerechnet diese Kanzlei schrieb 2008 das Gesetz, das einige ihrer Kunden auf Staatskosten vor dem Bankrott retten sollte. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer und anderen Kanzleien, so brachte es einmal die Frankfurter Rundschau auf den Punkt, handele es sich keineswegs "um neutrale Sachverständige, auf deren Rat man notfalls ohne Bedenken zurückgreifen könnte. Beide sind vielmehr, wie andere Wirtschaftskanzleien, eng mit dem Geldgewerbe verbandelt und letztlich mitverantwortlich für die Finanzkrise, deren Folgen sie jetzt beheben helfen sollen."

Lange Zeit weigerte sich das Finanzministerium, uns gegenüber Einzelheiten zu der Vereinbarung mit Freshfields preiszugeben. Nun veröffentlichen wir, wie viel die Ausarbeitung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes durch Freshfields Bruckhaus Deringer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kostete. Um die Informationen zu erlangen, mussten wir erst gegen das Finanzministerium vor Gericht ziehen.

Alles begann mit unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar sandte uns das Ministerium daraufhin den Freshfields-Vertrag zu - doch dieser sah an den zentralen Stellen so aus:

Ausschnitt Vertrag Freshfields zur Bankenrettung

Die Vergütung der Kanzlei wurde aus dem Dokument nicht ersichtlich. Das Ministerium argumentierte, es müssten “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei” geschützt werden, was allerdings eine seltsame Begründung darstellt. Schließlich kann allein die Veröffentlichung der Gesamtvergütung für das Schreiben des Gesetzes kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein, vor allem nicht so lange Zeit nach Vertragsunterzeichnung.

Unserem Widerspruch gegen die Schwärzungen gab das Ministerium nicht statt, so dass wir Klage einreichen mussten, um die Informationen zu erhalten. Zu einer Verhandlung vor Gericht kam es allerdings nicht, denn darauf wollte es das Ministerium offensichtlich nicht ankommen lassen. Urplötzlich hatte das BMF nun "keine Bedenken" mehr, uns die Freshfields-Vergütung für die "Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes an der Rettung der Hypo Real Estate" mitzuteilen, aus der sich später die Ausarbeitung des Finzmarktregulierungsgesetzes ergeben habe. Die Vergütung belief sich auf 163.744 Euro.

Ausschnitt Brief über Vergütungshöhe von Freshfields

Hinzu rechnen könnte man auch mit einiger Verspätung die Gerichts- und Personalkosten, die das Finanzministerium jetzt zu tragen hat, weil wir erst vor Gericht ziehen mussten.

Das Vorgehen des BMF scheint weit verbreitet zu sein. Laut einer Statistik des Innenministeriums sind im vergangenen Jahr bei den Bundesverwaltungen von 419 Klagen im Bereich der Informationsfreiheit 373 außergerichtlich geklärt worden. Viele davon könnten demselben Schema entsprechen: Behörden verweigern Auskünfte und geben erst nach einer Klage Informationen frei, um es nicht auf ein Urteil ankommen zu lassen.

Umso wichtiger, öfters vor Gericht zu ziehen: Unterstützung gibt es durch das Projekt Transparenzklagen.de, das Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen finanziert.


* Der Autor ist Mitarbeiter bei unserem Partnerprojekt FragDenStaat.de

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