Von Leonard Wolf*
In dem Ranking werden die verschiedenen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes anhand von 40 Indikatoren verglichen. Die Indikatoren gliedern sich in sechs verschiedene Kategorien, darunter Informationsrechte, Auskunftspflichten, Ausnahmen und Gebühren. Die Kategorie Antragstellung bewertet, wie leicht es für Bürger ist, einen Antrag auf Zugang zu Informationen zu stellen.
Besonders schlecht fällt dabei das 2006 auf Bundesebene eingeführte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der Kategorie Informationsrechte aus. Dort erhält es bei sechs von zehn Indikatoren keinen einzigen Punkt. So bemängeln die Autoren u.a., dass eine ordnungsgemäße Aktenführung bei den Behörden nicht im Gesetz festgeschrieben ist. Diese würde sicherstellen, dass sich Informationen nicht vor der Öffentlichkeit verstecken lassen, zum Beispiel über Notizen oder Zweitakten. Eine elektronische Aktenführung findet sich zwar in §6 des E-Government-Gesetzes, doch dieses tritt erst 2020 in Kraft. Deswegen gab es hier null von zwei Punkten.
VW-Skandal: Großteil der Akte geschwärzt
Ein besonders wichtiger Indikator ist die “proaktive Veröffentlichung” von Dokumenten. In diesem Fall müssen nicht Bürgerinnen und Bürger die Informationen beantragen, sondern Behörden machen sich von sich aus öffentlich. Auch hier schneidet das Bundes-IFG schlecht und bekommt von zehn möglichen Punkten nur einen einzigen. Dass es überhaupt zu einem Punkt reicht, liegt an Organigrammen und Aktenverzeichnissen, die die Behörden laut Informationsfreiheitsgesetz zugänglich machen sollen.
Auch in der Kategorie “Ausnahmen” ist das Bundes-IFG miserabel: Die Initiatoren des Rankings kritisieren, dass es keine Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gibt. Die aber wäre wichtig, um auch kritische Informationen im öffentlchen Interesse herauszugeben.
Dass vor allem die fehlende Abwägungsklausel bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enorme Auswirkungen auf Informationsfreiheitsanfragen haben kann, zeigt ein Fall um angefragte Dokumente im VW-Abgasskandal: So versuchte die Deutsche Umwelthilfe Akten zur Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes anzufragen. Die Informationen wurden auch herausgegeben, jedoch war ein Großteil der 569 Aktenseiten durch weitreichende Schwärzungen so unbrauchbar gemacht, dass keine Aussagen daraus gezogen werden konnten.
Schlusslichter: Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen
Im Vergleich zum Bundes-IFG schneiden vor allem die nördlichen Bundesländer gut ab: Hamburg und sein Transparenzgesetz (HmbTG) liegen mit 69 Punkten auf Platz eins. Das 2012 durch eine Volksinitiative initiierte Hamburger Transparenzgesetz gilt dabei als Vorreiter und Musterbeispiel für Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland. Das liegt daran, dass mit diesem Gesetz erstmals eine proaktive Veröffentlichungspflicht einhergeht und bestimmte Daten seitens der Behörde bereitgestellt werden müssen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem Verträge im Bereich Wasserversorgung oder im Bildungswesen ab 100.000 Euro, sowie Gutachten und Senatsbeschlüsse.
Die Schlusslichter des Rankings bilden Bayern, Hessen, Sachsen und Niedersachsen. In diesen Bundesländern gibt es keine Informationsfreiheits- oder gar Transparenzgesetze auf Landesebene. Zwar hat das rot-grüne Kabinett in Niedersachsen einen Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser bleibt jedoch hinter allen Erwartungen zurück, was vor allem auf die geplante Gebührenordnung zurückzuführen ist. Sie sieht vor, dass die Behörden die volle Arbeitszeit für die Beantwortung der Informationsfreiheitsanfragen in Rechnung stellen dürfen. So können bereits recht einfach Anfragen aufgrund verschiedener Besoldungsgruppen hohe Kosten nach sich ziehen. Auch bei Ablehnungsbescheiden der Verwaltung sollen zukünftig Kosten für den Anfragesteller entstehen.
NRW-SPD zieht Zustimmung zu Transparenzgesetz zurück
Eine positive Entwicklung zeichnet sich in der Bundeshauptstadt und in Thüringen ab: Dort haben die rot-rot-grünen Landesregierungen eine Fortentwicklung der bestehenden Gesetzeslagen in Richtung eines Transparenzgesetzes in den Koalitionsverträgen verankert.
Doch dass derlei Ankündigungen kein Garant für eine Verbesserung sind, zeigt aktuell Nordrhein-Westfalen: Dort stand 2012 im rot-grünen Koalitionsvertrag, dass “die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich” ausgeweitet und so “das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz” weiterentwickelt werden soll. Aber kurz vor den Landtagswahlen im Mai hat die SPD ihre Zustimmung zu dem fast fertigen Gesetzesentwurf zurückgezogen, sodass dieser nicht wie ursprünglich geplant im Februar im Landtag eingebracht werden konnte. Damit wird es das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben.
* Der Autor ist Mitarbeiter bei unserem Partnerprojekt FragDenStaat.de