Lammert verweigert Stellungnahme zu fragwürdigen Nebeneinkünften

Rund 40.000 Euro pro Jahr kassiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Hardt mit seiner Nebentätigkeit – für ein paar Stunden Arbeit pro Woche. Nach einem abgeordnetenwatch.de-Bericht bat ein Leser den Bundestagspräsidenten um Prüfung des fragwürdigen Nebenverdienstes. Doch der will sich zur Sache nicht äußern.

von Martin Reyher, 07.11.2014

Fragt ein Bürger den Bundestagspräsidenten: Ist ein Nebenverdienst von 40.000 Euro für ein paar Stunden Arbeit pro Woche angemessen? Antwortet ein Regierungsdirektor: Das kommt auf die Kreativität des Abgeordneten an...

Aber der Reihe nach. Im August berichtete abgeordnetenwatch.de über die Nebentätigkeit des Wuppertaler Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt. Rund 40.000 Euro pro Jahr kassiert Hardt von dem Unternehmen Vorwerk, wobei der zeitliche Aufwand für dieses üppige Zubrot offenbar eher gering ausfällt. "Wenige Wochenstunden" habe er an einer Firmenchronik mitgewirkt, gibt der CSU-Politiker an, und selbstverständlich kollidiere sein Nebenjob zeitlich nicht mit seiner Arbeit in Berlin.

Viel Geld für wenig Arbeit - da stellt sich die Frage: Verstößt Hardts Nebentätigkeit am Ende möglicherweise gegen das Abgeordnetengesetz? Demnach ist es "unzulässig", Geld oder geldwerte Zuwendungen entgegenzunehmen, "wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird."

Ein Leser des abgeordnetenwatch.de-Blogs wandte sich zur Klärung des Sachverhaltes in einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert. "Ich bitte Sie zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang von einer "Verkehrsüblichkeit" ausgegangen werden kann, und mich über das Ergebnis Ihrer Prüfung zu unterrichten", heißt es in dem Schreiben, das der Bürger abgeordnetenwatch.de freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Inzwischen liegt das Antwortschreiben aus dem Deutschen Bundestag vor, dessen Informationsgehalt wie zu erwarten eher überschaubar ist. "Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass der Präsident grundsätzlich keine Stellungnahme dazu abgibt, inwieweit das Verhalten bestimmter Abgeordneter mit dem Abgeordnetengesetz (AbgG) oder den Verhaltensregeln (VR) in Einklang steht," lässt Lammert einen Regierungsdirektor mitteilen. Schließlich wäre es mit seiner Rolle als unparteiischer und unbefangener "Hüter des Abgeordnetengesetzes" nicht vereinbar, "das Verhalten einzelner Mitglieder des Bundestages [zu] beurteilen und mit Dritten [zu] diskutieren". Ob der Bundestagspräsident Hardts fragwürdige Nebeneinkunft überhaupt geprüft hat, wird in dem anderthalbseitigen Schreiben nicht einmal angerissen. Statt dessen doziert der Regierungsdirektor gegenüber dem Bürger im schönsten Bürokratendeutsch von "'objektiven' Angemessenheitskontrollen" und "vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägten Privatrechtsordnung".

Immerhin hält das Schreiben gegen Ende dann doch noch eine brauchbare Information parat. Mitunter, so der Regierungsdirektor, sei der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit auch gar nicht besonders aussagekräftig. Zum Beispiel dann, wenn  der "Marktwert der zu erbringenden Leistung sehr stark von Umständen abhängt, die mit der individuellen Persönlichkeit des Leistenden, etwa seiner Kreativität oder Leitungskompetenz, zusammenhängen".

Kurzum: Wenn ein Abgeordneter nur genügend Kreativität mitbringt, könnten auch 40.000 Euro Jahresgehalt für ein paar Stunden Arbeit in Ordnung gehen. So ist das mit dem Marktwert.

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Quellennachweise: Bild Jürgen Hardt: Frank Ossenbrink / Wikipedia / CC BY-SA 3.0 | Hintergrundbild Vorwerk-Gebäude: Atamri / Wikipedia / CC BY-SA 3.0

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