Mit dem CSU-Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalt Peter Gauweiler hat seit Beginn der Legislaturperiode erstmals ein Volksvertreter Nebeneinkünfte in Höhe von mindestens 1 Million Euro gemeldet. Am Montag wurden auf der
Bundestagshomepage vier Mandate veröffentlicht, die dem CSU-Politiker Einkünfte von zusätzlich mindestens 162.000 Euro bescherten.
Damit belaufen sich Gauweilers Nebeneinkünfte seit vergangenen Oktober auf mindestens 1.129.500 Euro brutto, wahrscheinlich aber auf sehr viel mehr (Nachtrag vom 31.3.2015: Inzwischen liegen die Nebeneinkünfte bei mindestens 1.888.500 Euro). Da Bundestagsabgeordnete ihrer Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht auf Euro und Cent genau sondern in einem groben Stufensystem angeben müssen, lassen sich keine genaueren Angaben machen.
Bereits vor der heutigen Veröffentlichung seiner Einkünfte war Peter Gauweiler nach Berechnungen von abgeordnetenwatch.de der Parlamentarier mit den höchsten Einkünften. Dass Gauweiler mit 77 Prozent verpassten namentlichen Abstimmungen (35 von 45) gleichzeitig auch der Fehlkönig im Deutschen Bundestag ist, hatte auch in Reihen der Großen Koalition für Verärgerung gesorgt. Der SPD-Abgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber schrieb auf seiner Facebookseite:
Warum lässt er sich dann wählen? Wer nicht in Fraktionssitzungen, Ausschüssen und bei Abstimmungen anwesend ist, redet und überzeugt, der bewegt nix. Wohlfeile Reden auf Frühschoppen zu halten, ist zu wenig. Und um einmal im Jahr vor das Verfassungsgericht zu ziehen, dafür muss Herr Gauweiler nicht Abgeordneter sein.
In die von abgeordnetenwatch.de ausgelöste Debatte über Nebeneinkünfte hatte sich zuletzt auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhoff, eingeschaltet. Abgeordnete müssten ihre parlamentarische Funktion voll erfüllen, mahnte Kirchhoff. "Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen." Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, "dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt", so der Vizepräsident des obersten deutschen Gerichts.
Inzwischen hat auch ein weiterer Volksvertreter üppige Nebeneinkünfte nachgemeldet. Seit heute ist auf der Parlamentshomepage
zu lesen, dass der CDU-Abgeordnete Olav Gutting für das Jahr 2012 als Rechtsanwalt einen Gewinn zwischen 100.000 und 150.000 Euro eingestrichen hat. Abgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt melden. Die Auszahlung für Guttings Jahresgewinn 2012 ist dementsprechend erst innerhalb der letzten Monate erfolgt.
Da durch die bestehenden Veröffentlichungsregeln des Bundestages die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte im Dunkeln bleibt und Abgeordnete mehrere Millionen Euro aus anonymen Quellen kassieren, hat abgeordnetenwatch.de die Petition "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!" gestartet.
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Wenn 50.000 Unterschriften zusammen gekommen sind, wird abgeordnetenwatch.de die Petition an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen übergeben. Unterschreiben können Sie die Petition hier.
In einem Transparenzcheck von abgeordnetenwatch.de hatten sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 insgesamt 223 Bundestagsabgeordnete für schärfere Veröffentlichungsregeln bei Nebeneinkünften ausgesprochen. Welche Parlamentarier sich für eine Offenlegung auf Euro und Cent aussprechen, lesen Sie hier.
Fotos: © Henning Schacht, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 (Gauweiler) / © Laurence Chaperon, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 (Gutting)