Nebeneinkünfte: Abgeordnete kassieren mehrere Millionen Euro aus anonymen Quellen

Bei einem großen Teil der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten bleibt nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen vollkommen im Dunkeln, von wem diese stammen. Mindestens 2,1 Millionen Euro haben die Volksvertreter seit Beginn der Legislaturperiode im vergangenen Oktober aus anonymen Quellen kassiert – wahrscheinlich jedoch sehr viel mehr. abgeordnetenwatch.de fordert Konsequenzen und hat eine Petition für volle Transparenz bei Nebeneinkünften gestartet.

von Martin Reyher, 26.07.2014
  • Jeder vierte Bundestagsabgeordnete hat mindestens einen bezahlten Nebenjob.
  • Seit der Bundestagswahl haben die Volksvertreter Einkünfte von insgesamt über 6,6 Mio. Euro gemeldet. Mindestens 2,1 Mio. Euro davon stammen aus anonymen Quellen.
  • abgeordnetenwatch.de hat die Petition "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen" gestartet.
  • Eine Liste mit den Nebeneinkünften aller Bundestagsabgeordneten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Blackbox Nebeneinkünfte: 197 Geldgeber bleiben im Dunkeln

Wer ist zum Beispiel der rätselhafte "Vertragspartner 3", von dem der Landwirt und CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röring seit Jahresbeginn zwischen 75.000 und 100.000 Euro kassiert hat? Ist es eine wohlhabende Privatperson? Oder ein Unternehmen? Entscheidet der Politiker Röring am Ende über Gesetzentwürfe mit, die seinen "Vertragspartner 3" direkt oder indirekt betreffen?

Diese Fragen stellen sich nicht nur im Fall des CDU-Abgeordneten aus dem Münsterland. Nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen haben Bundestagsabgeordnete mit ihren Nebentätigkeiten in dieser Legislaturperiode mindestens 2,1 Millionen Euro aus anonymen Quellen kassiert. In 197 Fällen bleiben Geschäftspartner oder Mandanten der Politiker anonym (

 

).

Die Erklärung dafür ist einfach: Weder Landwirt Röring noch sonst ein Freiberufler im Deutschen Bundestag muss offenlegen, aus welchen Quellen sich seine Nebeneinkünfte speisen: Alle Vertragspartner oder Mandanten, die sie auf der Parlamentshomepage aufführen, bleiben nach den derzeitigen Veröffentlichungsregeln namenlos – es reicht, Geschäftskontakte numerisch aufzuzählen.

Mögliche Interessenkonflikte liegen auf der Hand

Neun Monate nach Beginn der Legislaturperiode gibt die Auswertung von abgeordnetenwatch.de nun erstmals Aufschluss über den Umfang von Nebeneinkünften aus anonymen Quellen. Allein bei den zehn Topverdienern ist in vier Fällen vollständig oder in Teilen unklar, von wem die Abgeordneten ihre Einkünfte bezogen haben (mit * markiert):

 

Mögliche Interessenkonflikte liegen auf der Hand: Kann ein Parlamentarier zum Beispiel unbefangen über den Anbau von Genmais abstimmen, wenn er als selbständiger Landwirt für einen gentechnikfreundlichen Agrarkonzern tätig ist? Dieser Fall ist rein fiktiv, aber selbst wenn es ihn gäbe, bräuchte der Politiker keine kritischen Fragen zu fürchten.

Vor allem auf Drängen der Freiberufler in den eigenen Reihen hatten Union und FDP im März 2013 durchgesetzt, dass selbständige Bundestagsabgeordnete ihre Geschäftsbeziehungen auch weiterhin vor der Öffentlichkeit verbergen können. Nicht einmal die Kennzeichnung der Branche, in der ein Kunde oder Mandant tätig ist, war mit Schwarz-Gelb zu machen: die entsprechenden Gesetzentwürfe von SPD, Grüne und Linken wurden abgelehnt.

Hinter den Stufenangaben lassen sich unbegrenzt hohe Beträge verbergen

Doch nicht nur die ertragreichen Geschäftsbeziehungen aus den Nebenjobs werden durch die geltenden Verhaltensregeln vor der Öffentlichkeit verschleiert, sondern auch die konkrete Höhe der Einkünfte. Denn Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte nur in zehn groben Verdienststufen angeben (s. Grafik).

150 der 631 Volksvertreter haben seit Beginn der Legislaturperiode auf der Bundestagshomepage mindestens eine Stufen-Angabe gemacht, d.h. sie haben mehr als 1.000 Euro nebenbei kassiert. 13 Parlamentarier kommen sogar auf Einkünfte von mehr als 100.000 Euro.

Unter dem Strich belaufen sich die Nebeneinkünfte aller Bundestagsabgeordneten - egal ob aus bekannten oder unbekannten Quellen - seit vergangenem Oktober auf mindestens 6.634.000 Euro. Allerdings ist dies nur der absolute Mindestbetrag. Allein hinter der Höchststufe 10 lassen sich unbegrenzt hohe Beträge verbergen, ohne dass diese auch nur ansatzweise öffentlich werden. Sieben Mal seit Oktober 2013 haben Abgeordnete bereits Einkünfte dieser Stufe kassiert; ob es 251.000 Euro oder 2,5 Mio. Euro waren, bleibt vollkommen im Dunkeln.

abgeordnetenwatch.de fordert nun Konsequenzen und hat die Petition "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!" gestartet. Darin werden die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, ein striktes Transparenzgesetz zu beschließen, konkret:

  • die Offenlegung aller Nebeneinkünfte vom ersten Euro bis zum letzten Cent sowie
  • die namentliche Nennung aller Geldgeber.

Nur so lassen sich finanzielle Abhängigkeiten und mögliche Interessenkonflikte offenlegen. Derartige Transparenzpflichten gelten beispielsweise für die britischen Unterhausabgeordneten.


Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen - das sollten Sie jetzt tun:

  • Unterschreiben Sie jetzt die Petition "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!" und teilen Sie sie in den sozialen Netzwerken. Wenn 50.000 Unterschriften zusammen gekommen sind, wird abgeordnetenwatch.de die Petition an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen übergeben.
  • Konfrontieren Sie die Politikerinnen und Politiker via abgeordnetenwatch.de und über die sozialen Netzwerke mit ihren Nebentätigkeiten und -einkünften. In der untenstehenden Liste können Sie nachsehen, wer welche Nebeneinkünfte bezieht. (Hier auf der Bundestagshomepage finden Sie außerdem heraus, welche Tätigkeiten ihr Wahlkreisabgeordneter ausübt.)
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden über den Fortgang der Petition. In unserem kostenlosen und unverbindlichen Newsletter werden wir sie regelmäßig informieren. Hier können Sie sich in den Verteiler eintragen.
  • Schreiben Sie einen Leserbrief an ihre Lokalzeitung, in dem Sie auf die Problematik aufmerksam machen und strenge Transparenzregeln von den Bundestagsabgeordneten fordern.
     

Excelliste: Das sind die Mindesteinkünfte der Bundestagsabgeordneten

abgeordnetenwatch.de hat für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages errechnet, ob und wie viele Einkünfte sie seit Beginn der Legislaturperiode im vergangenen Oktober bezogen haben. In allen Fällen handelt es sich um Mindesteinkünfte und um Bruttoangaben. Freiberufler haben davon unter Umständen Mitarbeiter, Mieten oder Gerätschaften zu bezahlen.

 

So haben wir gerechnet:
Da wegen des 10-Stufensystems keine Angaben über die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte möglich sind, haben wir jeweils die unterste Euro-Grenze der zehn Verdienststufen herangezogen. Beispiel: Bei einem Abgeordneten, der auf der Bundestagshomepage einen Verdienst der Stufe 6 (zwischen 50.000 und 75.000 Euro) aufführt, flossen 50.000 Euro in die Berechnung ein. Monatliche Einkünfte wurden mit 9 multipliziert (1. November 2013 bis einschließlich Juli 2014). Sofern ein Parlamentarier nicht die vollen neun Monate tätig war, wurde dies in der Rechnung entsprechend berücksichtigt. Eingeflossen in die Berechnung sind sämtliche Einkünfte, die von den Abgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 22. Oktober 2013 auf der Bundestagshomepage veröffentlicht wurden. Darunter fallen auch sog. "Nachträge zur 17. Wahlperiode", also Einkünfte, die vor der Bundestagswahl angefallen sind, aber erst danach ausgezahlt wurden. Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Bundestagspräsidenten melden. Sie werden anschließend auf der Bundestagshomepage veröffentlicht.
In die Auswertung über die "Einkünfte aus anonymen Quellen" sind alle anonymen Mandanten, Vertragspartner oder sonstige Kunden eingeflossen, mit denen Abgeordnete Geschäftsbeziehungen unterhalten (haben) und seit Beginn der Legislaturperiode Einkünfte bezogen. Berücksichtigt wurden in diesen Fällen alle direkt (Honorare) sowie indirekt (Gewinnbeteiligung am Ende des Jahres) gezahlten Vergütungen.
Einige Abgeordnete wie die Landwirte Albert Stegemann (CDU) und Philipp Graf von und zu Lerchenfeld (CDU) geben die Namen ihrer Geschäftspartner übrigens freiwillig an. Entsprechend wurden sie nicht in die Berechnung der Einkünfte aus "unbekannten Quellen" aufgenommen.


Exceltabellen zum Download:

  • Tabelle: Nebeneinkünfte Bundestagsabgeordnete 18. WP (ods / xlsx)
  • Tabelle: Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten aus nicht bekannten Quellen (ods / xls)

Mitarbeit: Simon Kopischke, Lilly Murmann, Moritz Küster, Jan Schwalbach, Paul Meyhöfer, Laura Herzig

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