[Update 19. Dezember 2013, 13:11 Uhr: Die CDU-Politikerin Andrea Astrid Voßhoff ist soeben vom Bundestag zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt worden. Das gab Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer bekannt. In geheimer Wahl stimmten 403 Abgeordnete für Voßhoff. Union und SPD verfügen gemeinsam über 504 Sitze, entsprechend müssen der neuen Datenschutzbeauftragten mindestens 101 GroKo-Abgeordnete ihre Stimme verweigert haben. Vizekanzler Sigmar Gabriel erklärte unterdessen auf abgeordnetenwatch.de, er erwarte von Voßhoff, "dass sie, in der von ihren Vorgängern bewährten Weise, die nötigen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, insbesondere zur Beseitigung von festgestellten Mängeln, macht." ]
Wem Datenschutz und Informationsfreiheit ein Anliegen ist, könnte sie für eine ziemliche Fehlbesetzung halten.
Das Abstimmungsverhalten von Andrea Voßhoff als Bundestagsabgeordnete:
Zum Thema Vorratsdatenspeicherung schrieb Voßhoff beim abgeordnetenwatch.de-Kandidaten-Check zur Bundestagswahl 2013:
Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren ein Datenzugriff erfolgen kann.
Der Kandidaten-Check-These "Der Staat muss auch ohne konkreten Verdacht auf Telefon- und Internetdaten von Bürgerinnen und Bürgern zugreifen können" wollte sie allerdings nicht zustimmen. "Ich stehe für den Schutz der persönlichen Kommunikationsdaten," so die damlige Kandidatin, die nach der Wahl nicht wieder in den Bundestag einzog.
Im Gegensatz zu Voßhoff kämpft deren Vorgänger Peter Schaar seit Jahren gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Der Koalitionsvertrag verheiße in diesem Punkt nichts Gutes, sagte er den "Ruhr Nachrichten".
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema auf abgeordnetenwatch.de. 2010 trug beispielsweise der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ein kurioses Argument für deren Notwendigkeit bei:
Auf meinen Namen wurde vor ca. einem Jahr über das Internet bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt, über deren Eintreffen in meiner Privatwohnung ich sehr überrascht war. Ist es legitim, herausfinden zu wollen, ob der Besteller identifiziert werden kann? Ich meine: Ja. Das Versandhaus, das die Ware zurücknehmen musste, wurde finanziell geschädigt und ich belästigt. Zumindest zu versuchen, den Bestellungs-Urheber zu identifizieren, sah das Gesetz vor. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. Damit kann ich leben, ohne mir deswegen zurechnen lassen zu müssen, ein schlechtes Gesetz mitverantwortet zu haben. Und das Beispiel mag ja noch eher erheiternd sein, aber haben Sie eine Ahnung vom Ausmaß des Betruges, der über das Internet erfolgt? Dieses ist groß!
Foto Voßhoff: CDU/CSU-Fraktion / Wikipedia / CC BY-SA 3.0 DE
Foto Edathy: spdfraktion.de