Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dafür gestimmt
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen StröbelJürgen StröbelCSU505 - Ansbach-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Dagegen gestimmt
Das Bild zeigt Martin Stümpfig, einen Mann mit kurzen dunklen Haaren, der lächelt. Martin Stümpfig trägt ein grünes Hemd und einen dunkelblauen BlazerMartin StümpfigDIE GRÜNEN505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Arif TaşdelenArif TaşdelenSPD501 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Peter TomaschkoPeter TomaschkoCSU703 - Aichach-Friedberg Dafür gestimmt
Portrait von Carolina TrautnerCarolina TrautnerCSU705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Joachim UnterländerJoachim UnterländerCSU105 - München-Moosach Dafür gestimmt
Portrait von Karl VetterKarl VetterFREIE WÄHLER302 - Cham Nicht beteiligt
Portrait von Steffen VogelSteffen VogelCSU604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld Dafür gestimmt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Nicht beteiligt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Nicht beteiligt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dagegen gestimmt
Portrait von Manuel WestphalManuel WestphalCSU506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Dagegen gestimmt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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