Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Georg Winter | CSU | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Dafür gestimmt | |
Peter Winter | CSU | 601 - Aschaffenburg-Ost | Dafür gestimmt | |
Mechthilde Wittmann | CSU | 104 - München-Milbertshofen | Dafür gestimmt | |
Herbert Woerlein | SPD | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dagegen gestimmt | |
Isabell Zacharias | SPD | 108 - München-Schwabing | Dagegen gestimmt | |
Josef Zellmeier | CSU | 209 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Benno Zierer | FREIE WÄHLER | 116 - Freising | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:
- die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
- fakultätsübergreifende Fragen,
- die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
- die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.
Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.
Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.
Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.