Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Nicht beteiligt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD306 - Regensburg-Stadt Enthalten
Portrait von Renate WillRenate WillFDP127 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig WörnerLudwig WörnerSPD101 - München-Altstadt-Hadern Enthalten
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP Dafür gestimmt
Portrait von Otto ZeitlerOtto ZeitlerCSU307 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ZimmermannThomas ZimmermannCSU102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.