Die vollständigen Spendenlisten der Parteien für das Jahr 2022 finden Sie hier in den Rechenschaftsberichten.
Aus den Rechenschaftsberichten ergibt sich auch, dass mehrere Spenden gestückelt wurden, so dass sie lange Zeit unsichtbar blieben. Nach dem Parteiengesetz müssen Einzelspenden, die die Grenze von 50.000 Euro überschreiten, unverzüglich auf der Bundestagswebsite veröffentlicht werden. In den Rechenschaftsberichten der Parteien finden sich nun aber zahlreiche Spenden, die weit über der Veröffentlichungsgrenze liegen, aber auf der Bundestagsseite fehlen. Zu erklären ist das damit, dass die Spenden in mehrere Teilzahlungen erfolgten und/oder an verschiedene Gliederungen einer Partei gingen, zum Beispiel an einen Landesverband und die Bundespartei. Der Nachweis, dass eine Stücklung vorsätzlich erfolgt ist, um die Veröffentlichungsregeln auszuhebeln, ist schwer zu erbringen. Zudem fehlt es im Parteiengesetz an Sanktionen für den Fall, dass gegen die Sofortveröffentlichung einer Großspende verstoßen wurde.
Ein Problem ist außerdem die späte Veröffentlichung der Parteispenden. Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert Deutschland immer wieder auf, vor allem Spenden aus Wahljahren schneller transparent zu machen. Dies ist bislang nicht geschehen.
Zumindest an einer anderen Stelle wird es bald mehr Transparenz geben: Künftig müssen Parteispenden bereits ab 7.500 Euro in den Rechenschaftsberichten und ab 35.000 Euro unverzüglich auf der Bundestagswebsite veröffentlicht werden. Bislang lagen die Grenzwerte bei 10.000 bzw. 50.000 Euro.
Ein Sonderfall bei den Parteispenden stellt der Südschleswigsche Wählerverband SSW dar. Die Partei der dänischen Minderheit, die mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist, erhielt 2022 den überwiegenden Teil ihrer Spenden von der dänischen Regierung: Das Kulturministerium in Kopenhagen überwies dem SSW mehr als 500.000 Euro.