Frage an Rüdiger Kruse von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum muss ich ertragen, dass meine Nachbarn mit ihren kabellosen, funkenden Geräten wie z.B.WLAN-Router, DECT-Telefone, Smart-TV usw. auch meine Wohnung zu einem "strahlenden Rückzugsort" machen, obwohl das gesundheitsschädliche Potenzial von Funkstrahlung eindeutig nachgewiesen ist?
Finden Sie es in Ordnung, dass die Bürger kein Recht auf einen strahlungsfreien Wohnraum haben?
Sollte nicht auch in diesem Fall das Vorsorgeprinziep zur Anwendung kommen?
Was halten Sie von der WLANisierung der Schulen und der Stadt Hamburg?
Sind Sie auch dafür, dass das Geld abgeschafft wird und alle Geschäfte nur noch über Smartphone abgewickelt werden?
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch zur fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und damit möglicherweise einhergehenden Risiken.
Es liegen wissenschaftliche Studien vor, welche die Ungefährlichkeit funkender Geräte, wie WLAN-Router, belegen. Ebenso existieren Studien, die genau das Gegenteil attestieren. Derzeit sind die Erkenntnisse nach meiner Einschätzung nicht ausreichend, um Funkstrahlung zu untersagen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in einem Test herausgefunden, dass Strahlen-Immissionen von WLAN- und Bluetooth-Geräten in typischen Heim- oder Büroumgebungen deutlich unterhalb der empfohlenen Grenzwerte liegen. Die Grenzwerte finden Sie unter dem folgenden Link: www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/kabellos/kabellos.html . Natürlich gibt es Menschen, die sehr sensibel auf Funkstrahlung reagieren. Diesen empfiehlt das Umweltbundesamt, z. B. WLAN-Router am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält, zu platzieren. Schlaf- und Kinderzimmer seien dagegen nicht geeignet.
Die Ausstattung mit WLAN an Hamburger Schulen wird kommen – so hat es der Hamburger Senat beschlossen. Ende 2017 sollen alle 340 Schulen mit WLAN in den Lehrerzimmern ausgestattet sein. Bis 2019 sollen alle 120 weiterführenden staatlichen Schulen eine WLAN-Grundausstattung bekommen. Dabei sollen in der Regel zehn so genannte WLAN-AccessPoints pro Schule für die Unterrichtsräume eingerichtet werden. Anschließend werden die staatlichen Grundschulen schrittweise mit WLAN ausgestattet werden. Grundsätzlich begrüße ich die Möglichkeiten der Digitalisierung. Dadurch bieten sich nicht nur Chancen für die Gesellschaft an sich, sondern auch für die Arbeitswelt – Chancen auf neue Arbeitsplätze, Märkte und Technologien, um das Leben der Menschen zu verbessern. Den richtigen Umgang mit digitalen Medien sollten Kinder bereits früh erlernen. Wenn WLAN an Schulen dazu notwendig ist, bin ich für die Einrichtung. Die Voraussetzung ist, dass das WLAN nicht für das private Vergnügen der Schüler genutzt wird, sondern pädagogisch sinnvoll angewendet wird.
Das Bargeld möchte ich nicht abschaffen. Im Gegenteil: Ich halte Bargeld für einen Garanten der Freiheit. Dass Kriminelle auch Bargeld nutzen ist kein starkes Argument. Kriminelle nutzen auch das Internet. Beides – Bargeld und Internet – will ich nicht abschaffen.
Es gibt inzwischen viele digitale Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs. Für die Menschen, die solche Angebote nutzen möchten, muss das Angebot weiter ausgebaut werden. Für alle anderen muss auch nach wie vor die Möglichkeit bestehen, bar zu bezahlen. Das hat die CDU auch in ihrem Regierungsprogramm 2017-2021 festgehalten. Dort heißt es auf Seite 53: „Wir wollen leistungsfähige und sichere digitale Bezahldienste. Auch im Zeitalter der Digitalisierung bleibt aber das Bargeld ein wichtiges Zahlungsmittel“.
Beste Grüße
Rüdiger Kruse