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Rüdiger Kruse
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Frage von Christoph S. •

Frage an Rüdiger Kruse von Christoph S. bezüglich Familie

Viele staatliche Großprojekte sind am Ende teuer und dauern länger bis zur Inbetriebnahme als von der Politik erhofft. Kann es sein, dass dies auch mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz so geht, weil die dafür nötigen Immobilen und das Personal kurzfristig nicht zu beschaffen sind?

Kann es sein, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz als verfassungswidrig ist, weil die Gemeinden damit überfordert werden?

Ist der Beruf „Erzieher“ Ihrer Meinung nach auskömmlich? Ab dem wievielten Kind ist ein Doppelverdiener-Erzieher-Ehepaar auf Harz 4-Aufstocken angewiesen? Oder sollte sich zumindest einer einen besser bezahlten Job suchen?

Wie groß ist ihrer Meinung nach der zumutbare Umweg auf dem Weg zur Arbeit oder die weiteste Entfernung zum Wohnort für einen Ersatzkindergarten? Ist die Benutzung des Fahrrads zumutbar? Wie lange höchsten Reisezeit im ÖPNV? Kann ein Auto vorausgesetzt werden?

Qualitätsmangel aus Personalmangel?
Kann es sein dass die gegen das Betreuungsgeld angeführten Qualitätsargumente der Kitas sich nicht realisieren lassen?

? Kompromiss zur CSU?: das Betreuungsgeld solange bezahlen, bis die Kindergärten qualitativ, quantitativ, Öffnungszeiten ok sind?

kurze Öffnungszeiten: Sind K. nur für Teilzeitler mit kurzem Pendelweg gedacht oder haben auch Vollzeit-Fernpendler (ca 10-12h Abwesenheit) und Wechselschichtler einen Anspruch auf einen Kitaplatz während ihrer Arbeits- und Pendelzeit?

Gibt es in der Grundschulzeit dann wieder eine Betreuungslücke?

Kitas werden mit über 1000Euro pro Kind und Monat subventioniert. Lohnt sich das? Viele Eltern verdienen doch gar nicht so viel, besonders bei mehreren Kindern oder Teilzeitlern. Ist es nicht gesamtwirtschaftlich viel billiger, wenn die Eltern auf die Kinder selber aufpassen?

Spielkreis statt Vollzeit-Kita: Statt dessen Erziehungsergänzung und Vorschule in pädagogisch wertvollen Kleingruppen mit 15h/Woche, sodass die knappen Ressource effektiv für viele Kinder genutzt werden können.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strebel,

vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen bei abgeordnetenwatch zum Komplex der Kinderbetreuung in Deutschland.

Ihre Fragen berühren recht viele Sektoren in dem Bereich der Kinderbetreuung. Deshalb möchte ich Ihnen zu Beginn einige grundlegende Ansichten deutlich machen: In unserer Stadt und unserem Land gibt es unterschiedliche Lebensentwürfe. Viele Menschen entscheiden sich für Kinder, viele dagegen. In Bezug auf die Betreuung von Kindern ist mir vor allem eines wichtig: Die Aufgabe der Politik muss es sein, die Voraussetzungen für eine Wahlfreiheit zu gewährleisten. Eltern, die ihr Kind zur Betreuung in eine KITA geben möchten, soll dies möglich sein. Genauso sollen Eltern ihre Kinder zuhause erziehen können, wenn sie dies für den richtigen Weg halten. Wesentlich ist, dass die Voraussetzungen für beides gegeben sind. Entscheiden können dann die Eltern.

Die CDU hat die Zeichen der Zeit erkannt und bietet den Menschen das an, was sie benötigen, sei es in ländlichen Gebieten oder einer Großstadt wie Hamburg. Ab August 2013 besteht für alle Eltern der von Ihnen angesprochene Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ihr unter dreijähriges Kind (in den Bundesländern muss dies als Mindeststandard erfüllt sein). Darüber hinausgehende Angebote gelten z.B. in Hamburg. Für Kinder unter zwei Jahren besteht hier ein Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung, inklusive eines Mittagessens. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat die Bundesregierung ein starkes Zeichen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Für den Ausbau dieser Kita-Plätze sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Um diese Ziele umzusetzen, wurden verschiedene Mittel vom Bund bereitgestellt: Insgesamt finanziert der Bund den Ausbau von zusätzlichen Betreuungseinrichtungen bis zum Jahr 2013 mit fast 4,6 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2014 wird der dauerhafte Betrieb dieser Einrichtungen vom Bund mit 845 Millionen Euro unterstützt.

Anfang November 2012 hat das Statistische Bundesamt Zahlen veröffentlicht, nach denen bis August 2013 noch 220.000 Kita-Plätze einzurichten sind. Damit liegt Deutschland bei der Schaffung der Betreuungseinrichtungen hinter seinen Vorgaben zurück. Zwar sind viele Bundesländer auf einem guten Weg, was die Umsetzung ihrer Zielvorgaben anbelangt, einige große Bundesländer hinken jedoch hinterher. Um die Länder bei ihren Anstrengungen noch mehr zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Mittel für einen Kita-Ausbau Ende September 2012 abermals aufgestockt. So werden obendrein 580,50 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Die Verteilung an die einzelnen Bundesländer variiert je nach deren Bevölkerungsgröße und bereits vorhandenen Kapazitäten. Für Hamburg sind beispielsweise Mittel in Höhe von 14,10 Millionen Euro vorgesehen. Nordrhein-Westfalen, als bevölkerungsreichstes Bundesland, erhält 126,40 Millionen Euro. Wenn die vom Bund bereitgestellten zusätzlichen Mittel nicht entsprechend einem festen Zeitplan bewilligt werden, findet eine Umverteilung zugunsten von Bundesländern statt, die einen Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben.

Um den Ausbau von zusätzlichen Kita-Plätzen weiter voranzutreiben, starten zum 01. Februar 2013 zwei neue Förderprogramme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der KfW Bankengruppe. Dafür stehen in den Jahren 2013 bis 2015 Kredite in Höhe von 350 Millionen für Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen zur Verfügung. Damit werden Investitionen in Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen und der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ermöglicht.

Unsere Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, hat es angekündigt und mir damit aus der Seele gesprochen: „Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab August 2013 ist für mich nicht verhandelbar.“ Die CDU/CSU-Fraktion steht hinter der Aussage unserer Ministerin. Der Rechtsanspruch ist ein ambitioniertes Ziel. Das Programm zur Umsetzung liegt vor uns. Einen Teil der Strecke haben wir bereits geschafft. Wir werden auch den restlichen Weg bewältigen. Bund, Länder und Kommunen bestreiten diesen Kraftakt gemeinsam.

Natürlich muss sich das Angebot von Betreuungsmöglichkeiten an den Lebensumständen der Menschen in unserem Land orientieren. Bei den noch zu schaffenden Kita-Plätzen ist es wichtig, dass sich diese an den Eltern ausrichten und die Träger beispielsweise flexible Öffnungszeiten anbieten. Daneben gibt es verschiedene anderweitige Betreuungsangebote für Kinder, wie die von Ihnen erwähnten Spielkreise und Kleingruppen. Finanziell scheint eine flächendeckende Einführung solcher Angebote aber eher schwierig umzusetzen. Vorrangig sollten wir uns um eine Einrichtung ausreichender Kita-Plätze einsetzen. Diese sollten möglichst wohnortnah sein, sodass die Eltern einen möglichst kurzen Weg in die Kita zurücklegen müssen.

Mit dem kürzlich verabschiedeten Betreuungsgeld wird den oben erwähnten unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung getragen. Das von uns im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zum Betreuungsgeld beinhaltet den für mich entscheidenden Passus, der sowohl Eltern, wie auch Erzieher, betrifft: „Erziehungsleistung verdient hohe Wertschätzung, unabhängig davon, ob die Kinder privat oder in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden. Mit dem Betreuungsgeldgesetz wird durch die Einführung einer neuen finanziellen Leistung (Betreuungsgeld) eine größere Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung für Eltern mit Kleinkindern geschaffen.“ (Bundestagsdrucksache 17/9917). Das komplette Dokument dazu finden Sie hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/099/1709917.pdf

Das Betreuungsgeld und der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige sind zwei Instrumente, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Der Weg, den wir damit beschreiten, ist der richtige.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse