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Peter Aumer
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Frage von Anton S. •

Frage an Peter Aumer von Anton S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Aumer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-aumer/fragen-antworten/521523
Darin schreiben Sie, dass das Einhalten des Pariser Klimaabkommen gewährleistet ist. Dieses Abkommen besagt, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° gegenüber vorindustrieller Zeit beschränkt werde. Es wird analog auch von dem 1,5° Ziel gesprochen. Da ich in meiner oben verlinkten Frage bereits erwähnt hatte, dass Klimatologen das Erreichen diesen Ziels mit dem Kohleausstiegsgesetz anzweifeln nun als Nachfrage: Haben Sie mehr Kenntnis, als die Wissenschaftler und können Sie das gegebenenfalls bitte belegen?
Meine Quellen dazu sind: https://www.diw.de/de/diw_01.c.793193.de/kohleausstieg__wenig_klimaschutz_fuer_viel_geld.html
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-07/50074775-kohleausstiegsgesetz-teure-geschenke-fuer-kohle-und-gaslobby-statt-wirkungsvoller-klimaschutz-007.htm
https://www.deutschlandfunk.de/kohleausstiegsgesetz-letzten-endes-ist-das-ganze-ein.697.de.html?dram%3Aarticle_id=480519
und https://www.scientists4future.org/defizite-kohleausstiegsgesetz-kvbg-e/

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Seidl,

vielen Dank für die Nachfrage.

Ich habe Ihnen meinen Standpunkt hierzu bereits in meiner Antwort vom 18. Februar (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-aumer/fragen-antworten/325655) – auf Ihre Anfrage hin – geschildert.

Grundsätzlich kann das 1,5 beziehungsweise 2-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens nur durch internationale Anstrengungen bei der Klimapolitik erreicht werden. Dahingehend setzt sich die Bundesrepublik nicht nur im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft, sondern auch auf internationalen Treffen und Gipfeln sowie bei bilateralen Gesprächen ein. Mit Blick auf Deutschland selbst ist der Kohleausstieg ein Teil der von der Bundesregierung forcierten Energiewende. Diese ist neben den Bemühungen im Bereich Bauen/Wohnen sowie Verkehr zentraler Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.

Das Klimaschutzprogramm 2030 umfasst Fördermaßnahmen und gesetzliche Standards für mehr Innovationen und Investitionen. Das Ziel dieses Programms: Deutschland soll sein Klimaschutzziel 2030 erreichen und damit seinen Anteil beibringen, dass Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten. Mit Blick auf die europäische Lastenverteilung zur Erreichung des EU-Klimaziels trägt Deutschland auch auf europäischer Ebene maßgeblich zum Erreichen Pariser Klimaschutzabkommen bei. Konkret strebt die Bundesregierung bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wird dieses Klimaziel – welches maßgeblich zur Reduktion von CO2 beiträgt – wirtschaftlich, nachhaltig und sozial ausgewogen umgesetzt. Durch die jährliche Prüfung der Klimaschutzmaßnahmen der einzelnen Ressorts und der erzielten CO2-Einsparung wird zudem sichergestellt, dass bis 2030 punktuell nachgesteuert werden kann, um obiges Ziel sicher zu erreichen. Darüber hinaus verfolgt der Klimaschutzplan 2050 die langfristige Strategie einer weitgehenden Treibhausgasneutralität.

Ihnen zur Information anbei eine kurze Beschreibung der aktuellen Lageeinschätzung der Bundesregierung:
• Der Treibhausgasausstoß in Deutschland sinkt. Von 1990 bis 2020 wird ein Rückgang von mehr als 30 Prozent erwartet – und das trotz Wirtschaftswachstums, steigender Bevölkerungszahlen und des Ausstiegs aus der Kernkraft.
• Der Energieverbrauch ist 2018 auf den niedrigsten Stand seit Anfang der 1970er Jahre gefallen. Der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch lag 2018 bei 17 Prozent, im Stromsektor sogar bei rund 38 Prozent.
• Deutschland ist im Bereich der Kreislaufwirtschaft führend. So wird Energie gespart, was wiederum die CO2-Emissionen mindert.
• Deutschland ist wichtiges Geberland für die internationale Klimafinanzierung. Allein 2017 hat die Bundesregierung 3,65 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für Klimaschutz zugesagt. Rechnet man Kredite und andere Fördermittel mit dazu, beträgt das Finanzvolumen jetzt schon 6,7 Milliarden Euro.

Folgende Schwerpunkte zur Klimaschutzpolitik hat und wird die Bundesregierung ergreifen:
• Für den Kauf von Autos mit elektrischen Antrieben und Hybrid-Fahrzeugen gibt es Kaufanreize.
• Der Kohleausstieg ist nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ schrittweise bis 2038 beschlossen.
• Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher bei Benzin und Diesel, Heizöl und Gas ansetzt.
• Die Stromkosten sinken, da die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien abgeschmolzen wird. Finanziert wird die Senkung mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.
• Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert.
• Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches.
• Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert.
• Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß.
• Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen.
• Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu.

Mit Blick auf all diese Maßnahmen und die Möglichkeit, gezielt nachzusteuern, bin ich zuversichtlich, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht und damit seinen Anteil zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens erfolgreich beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

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