Frage an Michael Grosse-Brömer von Hinrich R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
über die Europäische Verfassung wurde bzw. wird sehr viel diskutiert. Manche Länder (und in diesem Falle explizit deren Bevölkerungen) sind mehrheitlich nicht bereit, diese zu ratifizieren. Für mich heißt das, dass die (vornehmlich durch die Wirtschaft vorangetriebene) Globalisierung noch nicht in den Köpfen der Menschen angekommen ist. Das scheint angesichts der herrschenden Dynamik auch kaum verwunderlich.
Könnten Sie bitte aus Ihrer Sicht die Europäische Verfassung erläutern und anschließend darlegen, welche Auswirkungen sie konkret auf den Menschen, auf Sie und mich, hätte. Welche Vor- und welche Nachteile entstünden den Bürgern?
Vielen Dank!
MfG, Hermann Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Auswirkungen der Europäischen Verfassung.
Es handelt sich um ein wichtiges Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Verfassungsreform fortzuführen und die "Phase der Reflexion" zu überwinden, welche nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 eingeleitet wurde.
Insgesamt ist die Reform der EU nicht Selbstzweck, sondern eine notwendige Maßnahme um die mittlerweile 27 Mitgliedstaaten umfassende EU handlungsfähig zu halten. Die Entwicklung der EU ist von zwei Bewegungen gekennzeichnet, den Maßnahmen der "Erweiterung und Vertiefung". Damit die EU eine Erfolgsstory bleibt, muss sich die mitgliedstarke Europäische Union in Ihrer Verfasstheit angemessen neu strukturieren. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
* Eine klare Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten der EU mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien. Dies dient der Transparenz und klärt Verantwortlichkeiten.
* Durch die Abgrenzung der Handlungsbefugnisse der EU wird auch das Subsidaritätsprinzip gestärkt und damit die Position der Mitgliedstaaten geklärt.
* Die Einführung eines "Frühwarnsystems", ermöglicht, dass die nationalen Parlamente frühzeitig über EU-Vorhaben informiert werden und so inhaltlich Einfluss geltend machen können. Damit wird ein höheres Maß an Bürgernähe hergestellt.
* Die Einführung einer Kontrolle durch die nationalen Parlamente (u.a. ein Klagerecht für die Parlamente beim EuGH) stärken die demokratischen Elemente.
* Die Grundrechte-Charta der EU muss rechtsverbindlich werden.
* Die Europäische Kommission soll politisch stärker an das Europäische Parlament gebunden werden. Ein Mehr an Mitspracherechte des Europäischen Parlaments, bedeutet ein Mehr an Demokratie.
* Die Kommission soll in der Größe begrenzt, ein gemeinsamer Außenminister soll ebenso wie ein gemeinsamer Präsident des Europäischen Rates ermöglichen, dass die EU mit "einer Stimme spricht". Dies ist insbesondere im Zuge des von Ihnen angesprochenen Prozesses der Globalisierung notwendig.
* Besonders wichtig wird sein, die Entscheidungsfähigkeit des Rates zu verbessern. Es kann nicht sein, dass bei einer 27 Mitglieder umfassenden EU noch dieselben Abstimmungsregeln gelten, wie bei der ursprünglich fünf Mitglieder starken Gemeinschaft. Deswegen bin ich für die Einführung der doppelten Mehrheit (Mehrheit der Staaten und der sie repräsentierenden Bevölkerung). Hier wäre ein Kompromiss gefunden, der die EU handlungsfähig hält und die staatliche Souveränität respektiert.
All diese Punkte zeigen, dass ein Verfassungsvertrag für den Bürger Verbesserungen bringen würde im Vergleich zum Status quo. Angela Merkel ist sich mit dem Kommissionspräsident Manuel Barrosso einig, dass man in dem halben Jahr der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die EU-Welt nicht aus den Angeln heben" kann. Jedoch soll bis Mitte 2007 ein kompromissfähiger Fahrplan vorgelegt werden, wie wesentliche Teile der Reform in der Folgezeit umgesetzt werden. Spätestens zur Wahl des Europäischen Parlaments 2009 sollen die Bürger Klarheit darüber haben, wie die reformierte EU funktioniert.
Ich hoffe Ihnen damit ein wenig weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB