Frage an Markus Ferber von Stefan D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ferber,
ich nehme Bezug auf die Frage des Herrn Lindemann vom 7.8.2015 und Ihre Antwort hierzu vom 18.08.2015. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/markus-ferber
Hierzu meine Fragen:
1. Man muss unterscheiden zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen und dem Vertrieb. Monsantos Genmais und Gensoja wird bereits tonnenweise nach Europa eingeführt und als Futtermittel für Tiere verwendet. Fleisch von Tieren, die mit Gentechnik-Futter gefüttert wurden beherrscht also ohnehin schon unsere Fleischtheken. Der Verbraucher kann es aber nicht erkennen. Liege ich da falsch?
2. Den Vertrieb bzw. die Vermarktung gentechnisch veränderter Futtermittel ist nicht „ungleich komplizierter“ zu regeln. Man müsste nichts beschränken oder verbieten, es wäre völlig ausreichend, wenn eine Kennzeichnungspflicht eingeführt würde. Wenn der Verbraucher nur klar erkennen könnte, ob das Fleisch, das er kaufen will, von Tieren stammt, die gentechnikfrei gefüttert wurden, oder mit gentechnisch veränderten Futtermittel, dann könnte der Verbraucher selbst entscheiden. Der von Ihnen angesprochenen Verbraucherschutz wäre damit einfach und unbürokratisch gewährleistet. Was tun Sie dafür, damit eine solche Kennzeichnungspflicht endlich kommt?
3. Anbauzulassung: Die CSU gehört selbst der Regierung an. Ihre Parteigenossen im Bundestag haben bis auf Herrn Göppel komplett gegen einen entsprechenden Antrag der Grünen gestimmt, der die Bundesregierung zu einer klaren Haltung gegen Gentechnik auf EU-Ebene verpflichten wollte (siehe http://www.abgeordnetenwatch.de/anbau_von_genmais_in_der_eu_verhindern-1105-548.html ).
Glauben auch Sie wie offenbar die meisten Ihrer Parteifreunde, dass einzelne nationale Anbauverbote besser helfen als eine einheitlich EU-weite Nichtzulassung? Meinen Sie wirklich, dass das gentechnisch veränderte Saatgut sich an Staats- oder Landesgrenzen hält, und z.B. nicht aus Böhmen nach Ostbayern gelangt?
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 19. August zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderteren Organismen in der EU.
In der Europäischen Union müssen grundsätzlich alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten oder daraus hergestellt worden sind, gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnung ausgenommen sind Lebens-und Futtermittel, bei denen Anteil an GVO weniger als 0,9 % darstellt und technisch nicht zu vermeiden ist. Bei GVO folgt die EU dem Vorsorgeprinzip. Demnach wird der Verkauf eines Produkts oder seine Verwendung eingeschränkt, wenn das Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder für die Umwelt nicht genau abgeschätzt werden kann und Grund zur Annahme besteht, dass das Produkt nicht frei von Risiken ist.
Eine verbindliche Kennzeichnung für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, gibt es derzeit in der EU nicht. Einige Mitgliedstaaten haben jedoch Regelungen für die Kennzeichnung „gentechnikfreier“ Lebens- und Futtermittel eingeführt. Beispielsweise gibt es in Deutschland seit 2009 das Siegel „Ohne Gentechnik“, welches über die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten hinausgeht.
Eine verbindliche Kennzeichnung für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wäre indes die klarere Lösung. Hier sehe ich die Europäische Kommission in der Pflicht, einen sinnvollen und praktikablen Legislativvorschlag zu machen.
Zu Ihrer Dritten Frage: Wie Sie bereits meiner Antwort an Herrn Lindemann entnehmen konnten, hätte ich mir bei der Abstimmung über die Zulassung des Genmais 1507 ebenfalls eine andere Position der Bundesregierung gewünscht.
Abschließend möchte ich noch einmal auf das Thema Anbauverbote zu sprechen kommen: Unabhängig davon, was als beste Lösung wünschenswert wäre, müssen wir vor allem sehen, was sich politisch durchsetzen lässt. An der Tatsache, dass selbst über den Vorschlag nationaler Anbauverbote, der noch aus dem Jahr 2010 stammt, fünf Jahre diskutiert wurde, bevor er verabschiedet wurde, sehen Sie, dass es in der EU sehr unterschiedliche Meinungen zum Umgang mit GVO gibt. In einigen Mitgliedstaaten wird die Agro-Gentechnik anders als in Deutschland sehr positiv beurteilt. Vor diesem Hintergrund ist ein europaweites Anbauverbot politisch nicht durchsetzbar. Deswegen sind Lösungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten bzw. der Regionen in dieser Frage der richtige Weg.
In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP