Frage an Markus Ferber von Bernd H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferber,
werden diejenigen Lebensmittel, in welchen die genehmigten gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sind, für den Verbraucher kenntlich gemacht um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
B. H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln (GVO) in der EU.
Ja, in der Europäischen Union müssen grundsätzlich alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten oder daraus hergestellt worden sind, gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnung ausgenommen sind Lebens-und Futtermittel, bei denen Anteil an GVO weniger als 0,9 % darstellt und technisch nicht zu vermeiden ist.
Bei GVO folgt die EU dem Vorsorgeprinzip. Demnach wird der Verkauf eines Produkts oder seine Verwendung eingeschränkt, wenn das Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder für die Umwelt nicht genau abgeschätzt werden kann und Grund zur Annahme besteht, dass das Produkt nicht frei von Risiken ist.
Derzeit ist in der EU der Mais "MON810" für den kommerziellen Anbau zugelassen. Jedoch haben diverse Mitgliedsstaaten nationale Anbauverbote für "MON810" ausgesprochen, 2013 wurde er in 5 Mitgliedsstaaten angebaut.
Nach der bisherigen EU-Gesetzgebung war es einem Staat möglich, entweder durch die Anwendung einer Schutzklausel (Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG) oder durch Sofortmaßnahmen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003) den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet zu verbieten. Jedoch war dies nur zeitlich beschränkt möglich und musste auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Belege geschehen, die aufzeigen, dass GVO Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt birgt.
Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2015 können Mitgliedsstaaten ab April 2015 den Anbau von GVO auch aus weiteren Gründen unterbinden, beispielsweise aus Gründen der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder im Zusammenhang mit sozioökonomischen Kriterien. Das bedeutet, dass der Mitgliedstaat nun den Anbau von GVO in seinem Hoheitsgebiet untersagen kann, ohne dass davon die Umweltverträglichkeitsprüfung der EU beeinträchtigt wird.
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Regelungen für die Kennzeichnung „gentechnikfreier“ Lebens- und Futtermittel eingeführt, beispielsweise gibt es in Deutschland seit 2009 das Label „Ohne Gentechnik“. Ich erwarte hier weiteres Engagement der Mitgliedsstaaten, damit die Verbraucher auch zukünftig leicht erkennen können, was in dem jeweiligen Produkt enthalten ist.
Gerne füge ich Ihnen noch das Factsheet der EU-Kommission zu GVO hinzu, welchem Sie weitere Informationen zur GVO-Politik in der EU entnehmen können. Den Link finden Sie unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4778_de.htm?locale=en .
In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbliebe ich
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP