Frage an Klaus Greff von Sven H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Greff,
Sie haben die Frage, ob bei Volksbegehren in RLP das Beteiligungsquorum abzuschaffen oder abzusenken ist, verneint.
Welche Gründe führen Sie zu dieser Ansicht?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse. Der Volksentscheid als Mittel der direkten Demokratie liegt mir sehr am Herzen. Er bietet (oder besser: sollte bieten) eine machtvolle Möglichkeit den Willen des Volkes tatsächlich durchzusetzen, und zwar auch dann, wenn dieser nicht dem Willen der aktuellen Regierung entspricht. Doch deshalb muss er meiner Meinung nach mit Vorsicht eingesetzt werden. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die gefällte Entscheidung auch wirklich dem Willen des Volkes entspricht und nicht nur die Meinung einer Minderheit darstellt.
Das Quorum ist die letzte Hürde des Volksentscheids und kommt es erst nach einer Ablehnung des Volksbegehrens durch den Landtag überhaupt zum Tragen. Es soll demnach sicherstellen, dass eine von der Regierung explizit abgelehnten Entscheidung nur von einem repräsentativen Teil der Bevölkerung dennoch durchgesetzt werden kann. Es schützt also beispielsweise davor, dass eine kleine nicht-repräsentative Gruppe eine Gesetzesänderung erwirkt, nur weil das Thema nicht ins öffentliche Interesse gerückt wurde. Im schlimmsten Fall würde ein fehlendes Quorum also dazu führen, dass die Initiatoren gar kein Interesse daran haben die Öffentlichkeit über die Zusammenhänge der Abstimmung zu informieren, um so die Zahl potentieller Gegner zu minimieren.
Das Quorum in RLP ist ein Beteiligungsquorum von 25% ([1] entgegen den Informationen bei [2][3]) und ist damit eines der Niedrigsten aller Bundesländer (nur nach Berlin, Hessen und Sachsen (kein Quorum) sowie je nach Auslegung Hamburg (Sonderregelung)). Von den 16 Volksentscheiden, die in Deutschland bisher durchgeführt wurden, wäre keines an dem 25%-Beteiligungsquorum aus RLP gescheitert [4] (5 davon sind an den jeweiligen Quoren der entsprechenden Bundesländer gescheitert). Auch in der Schweiz, wo es bisher über 400 Volksabstimmungen gab, wäre keine an einer 25%-Beteiligungshürde gescheitert [5].
Ich bin also nicht der Meinung, dass dieses Quorum deutlich zu hoch gegriffen ist, halte es aber auf der anderen Seite für einen wichtigen Schutz und eine Sicherheit dafür, dass die gefällte Entscheidung dem Willen des gesamten Volkes entspricht. Deshalb habe ich die Frage nach einer Abschaffung oder deutlichen Senkung des Quorums verneint.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Greff
Quellen:
[1] Landesverfassung §109 Abs. 4
[2] http://rlp.mehr-demokratie.de/959.html?&tx_ttnews[backPid]=927&tx_ttnews[tt_news]=8647&cHash=bf76d87c36a316e963d4c05950e2a4a2
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
[4] http://www.mehr-demokratie.de/3087.html
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_eidgen%C3%B6ssischer_Volksabstimmungen