Frage an Katrin Göring-Eckardt von Achim B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Göring Eckardt,
können Sie mir bitte mitteilen, wie viele Hektar Waldbestand in dem als windschwachen Gebiet ausgewiesenem, tausendjährigem Reinhardswald für den geplanten Windpark gerodet werden müßen und wie sich dies mit den Kernthemen Natur-Umwelt-und Artenschutz Ihrer Partei vereinbaren läßt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Wir antworten in ihrem Namen.
Die konkrete Frage, wie viele Hektar Waldbestand betroffen sind, kann Ihnen nur die hessische Landesregierung beantworten, da es sich dabei um eine Landesangelegenheit handelt. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, auf diesen Artikel aufmerksam zu machen, der zahlreiche Falschinformationen ausräumt: https://correctiv.org/faktencheck/wirtschaft-und-umwelt/2018/10/29/zuspitzungen-in-berichten-ueber-rodungen-im-reinhardswald
Die ausgewiesenen Vorrangflächen befinden sich ausnahmslos im forstwirtschaftlich genutzten Teil des Waldes. Der Urwald Sababurg, der auch als Märchenwald bezeichnet wird, bleibt selbstverständlich unangetastet. Das gilt genauso für andere besonders wertvolle Bereiche des Reinhardswalds wie Naturschutzgebiete, Schutz- und Bannwälder, Wasserschutzgebiete (Zone I und II), Auen- und Landschaftsschutzgebiete.
Der Zusammenhang zwischen Windenergie und dem Umwelt- und Artenschutz liegt auf der Hand. Nicht zuletzt der vergangene Dürresommer hat deutlich gezeigt, wie sehr unsere Wälder unter den Auswirkungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Wetterextreme, sei es Dürre und Waldbrände genauso wie Starkstürme, leiden. Der Bau von Windenergieanlagen geschieht vor dem Hintergrund des Klimawandels, der viele Arten und über lange Dürreperioden auch den Wald an sich gefährdet. Wir müssen also wegen des Klimawandels die CO2-Emissionen verringern und gleichzeitig den Eingriff in Natur und Umwelt möglichst gering halten. Dazu gehört neben der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz gerade auch der Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windenergie.
Grundsätzlich gilt: Wenn Windkraftanlagen im Wald genehmigt werden, muss der gerodete Wald – das sind pro Windrad etwa 0,4 bis 0,6 Hektar – andernorts wieder aufgeforstet werden, für nicht wiederaufgeforstete Flächen müssen die Betreiber einen Ausgleich zahlen, der an anderer Stelle Naturschutzmaßnahmen finanziert. Und am Ende der Betriebsdauer von rund 20 bis 30 Jahren muss jedes Windrad einschließlich der Fundamente rückstandsfrei zurückgebaut und die Fläche wieder aufgeforstet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt