Was bringt die Kopplung des Heizungsgesetzes an die Wärmeplanung, wenn die Kommunen den meisten „sagen wird“, das es keine Fernwärme geben wird?
Lieber Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze beinhaltet verpflichtende Vorgaben, um die Durchführung von Wärmeplanungen sicherzustellen. Kern der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmenetzen und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung auf Basis einer Bestands- und Potentialanalyse.
Eine kommunale Wärmeplanung erfolgt grundsätzlich in vier Schritten: Zuerst wird der aktuelle Wärmebedarf in der Kommune ermittelt. Dann werden die Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Wärme dargestellt: Wo können erneuerbare Energien aus Solar-, Windkraft und Geothermie und wo kann unvermeidbare Abwärme, beispielsweise aus lokaler Industrie oder auch Rechenzentren erschlossen werden? Im dritten Schritt werden ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung 2045 sowie Szenarien für die Zeitpunkte 2, 5 und 10 Jahre nach Erstellung des Wärmeplans entwickelt. Darauf aufbauend werden schließlich konkrete Maßnahmen zum Erreichen des Zielszenarios und der Zwischenziele formuliert. So ist für alle Beteiligten ersichtlich, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 konkret bewerkstelligt werden kann. Die Wärmepläne sollen alle 5 Jahre evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Vorhaben, bei dem sich (fast) alle einig sind, von den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Verband kommunaler Unternehmen: Die flächendeckende Wärmeplanung ist sinnvoll, wird gebraucht und schafft Sicherheit für bezahlbare und klimaneutrale Wärme in unseren Kommunen.
Anhand dieser Umstände und Vorbildern wie Dänemark sind wir uns sicher, dass Fernwärme für eine Vielzahl von Haushalten verfügbar sein wird. Jährlich könnten 100.000 Haushalte auf Fernwärme wechseln. Grundsätzlich bleibt Fernwärme aber auch nur eine Option von vielen für klimafreundliches Heizen. Das Gebäudeenergiegesetz bleibt technologieoffen. Für den Einbau von Heizungen im Neubau und in Bestandsgebäuden sind beispielsweise Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Solarthermieheizungen, Hybridheizungen, Biogas- oder Biomasseheizungen sowie Wasserstoff-Gasheizungen, die grünen oder blauen Wasserstoff nutzen, möglich. Wir wollen den Eigentümer die freie Wahl lassen, um die beste Entscheidung für ihre Immobilie zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge