Frage an Karl-Rainer Kopf von Jonas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kopf,
ich bitte Sie, mir auf folgende Fragen zu antworten. Eine kurze, prägnante Antwort ist dabei besser als langes Gerede ohne klare Aussage ;-)
Die Nummerierung der Fragen sagt nichts über deren Relevanz aus.
1.) Wie stehen Sie als Kandidat und wie steht ihre Partei zu WikiLeaks und anderen Whistleblower-Platformen? Befürworten Sie einen stärken Whistleblower-Schutz in Deutschland und würden Sie sich gegebenenfalls auch aktiv für eine Verbesserung des Whistleblower-Schutzes einsetzen?
2.) Wie stehen Sie zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Jahr 2010?
Falls Sie zu dieser Zeit im Landtag saßen: Wie haben Sie abgestimmt?
Falls Sie zu dieser Zeit nicht im Landtag saßen: Wie hätten Sie abgestimmt?
Falls Ihre Partei zu dieser Zeit im Landtag vertreten war: Wie hat diese abgestimmt?
Falls Ihre Partei zu dieser Zeit nicht im Landtag vertreten war: Wie hätte diese abgestimmt?
3.) Wie stehen Sie zu Netzneutralität? Wie steht ihre Partei dazu? Würden Sie sich aktiv für gesetzlich garantierte Netzneutralität einsetzen?
Sofern einige Fragen eher zur Bundespolitik gehören, bitte ich Sie, mir trotzdem Ihre Position und die Position ihrer Partei zu nennen, da Sie sich im Falle einer Regierungsbeteilung Ihrer Partei zumindest im Bundesrat auch zu bundespolitischen Themen positionieren müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Rauber
Hallo Herr Rauber,
Vielen Dank für ihre Anfrage. Entschuldigung, dass ich über die Fastenzeit nicht zum Antworten gekommen bin.
Zu Ihren Fragen.
1.
Grundsätzlich sind diese Plattformen als wichtige Beiträge zur Meinungsbildung zu betrachten. Allerdings muss auch für diese Plattformen gelten, dass hier nicht die individuellen Rechte von Menschen verletzt werden. Die Abwägung hat dabei insbesondere im Hinblick auf das Recht zur freien Meinungsäußerung stattzufinden. Schranken findet dieses Recht in den individuellen Rechten Betroffener. Ich gehe davon aus, dass im Hinblick auf die bestehende Rechtslage in Deutschland bereits ein ausreichender Schutz für Teilnehmer dieser Plattformen vorhanden ist. Falls Sie das anders sehen bin ich für Ihre Vorschläge offen.
2.
Die Frage ist inzwischen nicht mehr von Relevanz, da einzelne Bundesländer die Unterzeichnung des Staatsvertrages verweigert haben, so dass dieser nicht in Kraft treten konnte. Ich hätte Ihm ausdrücklich nicht zugestimmt. Der Ursprungsentwurf der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU)sah eine Zensur von Inhalten im Netz vor. Die Regelungen, die sodann in der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages berücksichtigt wurden, stellen wieder einmal einen Kompromiss dar. Es soll ein Angebot an Nutzer geben, mit speziellen Filterprogrammen Kinder und Jugendliche zu schützen, aber wie gesagt der Staatsvertrag ist nicht in Kraft getreten.
3. Meine Partei hat keine vorgefertigte Meinung zur Netzneutralität.Eine Gruppe um den ehemaligen JuSo-Bundesvorsitzenden Björn Böhning möchte bezüglich der Netzneutralität relativ weitgehende Positionen umsetzen, welche ich befürworte.
Ich hoffe Ihre Anfrage für Sie zufriedenstellend bneantwortet zu haben.
Mit freundlichen und solidarischen Grüßen
SPD Kreisverband Ortenau
Karl-Rainer Kopf
Stellv. Kreisvorsitzender