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Judith Wolter
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Frage von Klaus S. •

Frage an Judith Wolter von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geerte Frau Wolter,

in einem Flugblatt von proNRW wird gefordert das alle nicht assmimilierungswilligen Schüler in seperaten Klassen unterrichtet werden sollen.

Sie sind selber Anwältin und stellen immer wieder klar das sie das Grundgesetz schützen wollen.
Ist ihnen nicht bekannt das laut Grundgesetz die individuelle kulturelle und religiöse Entfalltung des Menschen ein unveränderbares Grundrecht ist?

Auf ihrer Homepage behaupten sie DITIB würde die Paralellgesellschaft festigen.
DITIB bekennt sich öffentlich zur Demokratie und zum Grundgesetz und fördert und fordert den öffentlichen Dialog der Religionen.
Das sind nicht nur Lippenbekenntnisse sonder spiegelt sich in der täglichen Arbeit der Organisation wieder.

Woran machen sie die Behauptung fest das DITIB die Paralellgesellschaft festigt?

Sie sind Fraktionsvorsitzende von proKöln im Kölner Stadtrat.
Es ist schon seit einiger Zeit zu beobachten, das ihre Fraktion immer wieder Anträge im Stadtrat einbringt die in den Fachausschüssen bereits abgelehnt sind.

Warum werden Anträge doppelt gestellt?

ProKöln und auch proNRW haben im Kommunalwahlkampf verlangt das Migrantenquoten in Schulklassen eingeführt werden sollen.
Herr Hauer hat auf abgeordnetenwatch sogar verlangt das Schüler ggf. in einem anderen Stadtteil zur Schule gehen müssen wenn die Quote erfüllt ist.
Sind sie von dieser Forderung abgerückt?
Wenn ja, haben sie festgestellt das diese Foderung verfassungswiedrig ist weil eine bestimte Bevölkerungsgruppe dadurch beschnitten wird?

Für Ihre Antworten vielen Dank

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Antwort von
Pro NRW

Pro NRW ist der Auffassung, dass ein Unterrichten der Kinder nicht mehr möglich ist, wenn die Sprachfähigkeit sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir halten es daher für sinnvoll, die Kinder, die nur unzureichend deutsch sprechen, zunächst in einer separaten Klasse zu fördern. So haben die Kinder deutscher und ausländischer Herkunft mit guten Deutschkenntnissen nicht unter einem Absinken des Lernniveaus zu leiden. Die religiöse und kulturelle Entfaltung wir hierdurch nicht berührt.

Auf ihrer Homepage behaupten sie DITIB würde die Paralellgesellschaft festigen. DITIB bekennt sich öffentlich zur Demokratie und zum Grundgesetz und fördert und fordert den öffentlichen Dialog der Religionen. Das sind nicht nur Lippenbekenntnisse sonder spiegelt sich in der täglichen Arbeit der Organisation wieder.

Woran machen sie die Behauptung fest das DITIB die Paralellgesellschaft festigt?

Antwort: Bei der in Ehrenfeld geplanten Großmoschee handelt es sich um ein "Multifunktionshaus", nur etwa 20 Prozent der Fläche dienen nach eigenen Angaben der Ditib der Religionsausübung. Es wird Lebensmittelläden, einen Frisör, ein Reisebüro, ein Restaurant und anderes geben. Hierdurch wird der Kontakt mit der nichtmuslimischen einheimischen Bevölkerung so gering wie möglich gehalten. Zudem soll in der Moschee nicht auf Deutsch gepredigt werden. So wird auch die sprachliche Integration nicht gefördert, sondern behindert.

Sie sind Fraktionsvorsitzende von proKöln im Kölner Stadtrat. Es ist schon seit einiger Zeit zu beobachten, das ihre Fraktion immer wieder Anträge im Stadtrat einbringt die in den Fachausschüssen bereits abgelehnt sind.

Warum werden Anträge doppelt gestellt?

Antwort: Von unserer Fraktion werden keine Anträge doppelt gestellt. Es kommt allerdings vor, dass wir Themen, die lediglich in einem Ausschuss behandelt und dort abgelehnt wurden, aufgreifen und in den Rat bringen. Das hängt damit zusammen, dass sich im Rat u. U. andere Ergebnisse bei der Abstimmung ergeben können. So haben die kleinen Fraktionen in einigen Ausschüssen zum Beispiel kein Stimmrecht.

ProKöln und auch proNRW haben im Kommunalwahlkampf verlangt das Migrantenquoten in Schulklassen eingeführt werden sollen. Herr Hauer hat auf abgeordnetenwatch sogar verlangt das Schüler ggf. in einem anderen Stadtteil zur Schule gehen müssen wenn die Quote erfüllt ist.
Sind sie von dieser Forderung abgerückt?
Wenn ja, haben sie festgestellt das diese Foderung verfassungswiedrig ist weil eine bestimte Bevölkerungsgruppe dadurch beschnitten wird?

Antwort: Wie oben bereits erläutert, sind wir der Ansicht, dass ein Lernen in einer Klasse, in der zu viele Kinder nur über unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, für alle Schüler nicht mehr möglich ist. Selbstverständlich muss man bei der Quote jedoch an die Sprachfähigkeit der Kinder anknüpfen und nicht die ethnische Herkunft als Kriterium heranziehen.