Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Dennis P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
das Thema ADHS im erwachsenen Alter ist kein neues Thema mehr. Je nach schwere bzw. Ausprägung, kann dies einen Erwachsenen im Arbeitsleben einschränken. Ich bin selber betroffen, sowie von begleiterscheinungen, durch das ADHS hervorgerufen. Durch die Schwere der Hyperkinetischen Störung sowie deren begleiterscheinungen ist ein arbeitsleben nicht möglich was zu Folge hat das ich nu Erwerbsmindrungsrente beantragen musste.
Dies wäre durch eine Medikation wohl vermeidbar gewesen. Jedoch ist da das Problem, das diese Medikamente bei Erwachsene nicht zugelassen sind bei den Kassen. Bei meiner Alten Dosis, wäre das ein Betrag von ca. 108,00 Euro im Monat. Durch Hartz4 bzw. ALG1 und Geringverdienst ist dies nicht möglich zu zahlen. Wie ich kürzlich gelesen habe soll es Urteile geben, wo der Landkreis bzw. das Job-Center auf Antrag nur 30€ zuzahlen tut !! Sofern es genehmigt wird.
Meine Frage ist nu dahingehend, was Tut die SPD, was ja eine Arbeiter Partei sein soll, für die Bürger, die Wollen aber nicht können, Weil man die Medikation selber bezahlen muss ?
Wie tut und kann die SPD unterstützen ?
Mit Freundlichen Gruß
Dennis Pohle
Sehr geehrter Herr Pohle,
Sie haben recht! Landläufig wird ADHS ausschließlich mit Kindern in Verbindung gebracht. Doch ich weiß durch meine Arbeit, dass auch oft Erwachsene betroffen sind. Vor allem die Leistungs- und Konzentrationsschwäche behindern diese Menschen dann im Berufsalltag, was für die ganze Familie beträchtliche Probleme bedeuten kann.
Im Rahmen der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötigen Reform im SGB II (Regelsätze) beteiligt sich die SPD, trotz ihrer Oppositionsrolle im Bund, intensiv an den politischen Debatten. Schon Anfang des Jahres forderte die SPD Bundestagsfraktion einen Härtefallkatalog schnell einzurichten, um auch medizinische Sonderbedarfe schnell zu genehmigen, die als unabweisbarer laufender (nicht einmaliger) Bedarf in diesen Katalog gehören und i.d.R. nicht durch den Regelsatz gedeckt sind.
So sind folgende Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung über die Regelleistung hinaus zu übernehmen.
* In Ausnahmefällen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis, Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder ähnliches)
* Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, sofern diese gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten
* Regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern
* Im Einzelfall Kosten für Nachhilfeunterricht, sofern hierfür ein besonderen Anlass besteht (zum Beispiel langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Weiterhin muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. Schulische Förderkurse und ähnliche Angebote sind jedoch vorrangig zu nutzen.
Auch wenn die SPD mit der Ausgestaltung dieses Katalogs nicht zufrieden ist, sollten Sie prüfen lassen, ob ihr medizinischer Bedarf nicht mittels des Katalogs abgedeckt werden kann.
Um Menschen mit psychischen Erkrankungen zu helfen, brauchen wir ein Gesamtkonzept, in dem Prävention und die Verkürzung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz wichtige Bausteine sind. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Verantwortungsbereiche ernst nehmen und ihre Angebote aufeinander abstimmen.
Psychisch Kranke brauchen schnelle und niedrigschwellige Hilfsangebote. Je früher psychische Erkrankungen erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Dies gilt gerade für depressive Erkrankungen. Insbesondere die Versorgungsstrukturen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche müssen verbessert werden. Hier beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in manchen Regionen Deutschland bis zu einem Jahr.
Wenn die Einschätzung von Experten zutreffend ist, dass viele Menschen den psychischen Druck am Arbeitsplatz nicht mehr aushalten, müssen die Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen treffen. Die guten Erfahrungen, die viele Unternehmen mit Unfallverhütungsmaßnahmen und Gesundheitsprävention machen, müssen nun auch für die Risiken psychischer Erkrankungen angewandt werden. Dies ist auch im Sinne der Unternehmen.
Laut Statistischem Bundesamt sind die Ausgaben für psychische Erkrankungen zwischen 2002 und 2008 um 32 Prozent gestiegen. Die Behandlung von Depressionen kostete 2008 5,2 Milliarden Euro, die Behandlung von demenziellen Erkrankungen 9,4 Milliarden Euro. Als Grund für die steigenden Krankheitszahlen werden Belastungen am Arbeitsplatz aber auch eine allgemein höhere Sensibilität gegenüber psychischen Krankheitsbildern vermutet.
Die SPD Bundestagsfraktion wird die Debatte, einerseits um die Ausgestaltung der Regelsätze und ggf. eines neuen Härtefallkatalogs wie um die steigende Zahl der psychischen Erkrankungen aktiv begleiten und sich als Interessenwahrer der betroffenen für eine Verbesserung bisher von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanter Änderungen einsetzen.
Gabriele Lösekrug-Möller