Frage an Felix Schreiner von Florian R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schreiner,
die Bundesregierung ist dabei ein Infektionsschutzgesetz auf den Weg zu bringen welches Ausgangssperren ab einem bestimmten Inzidenzwert vorsieht.
Auf dem Land sagt sich sprichwörtlich Fuchs und Hase gute Nacht und weitere Personen auf der Straße anzutreffen ist generell sehr schwer.
Wie stehen Sie dazu und sollte hier nicht zwischen den Einwohnerzahlen differenziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Das Gesetz sieht eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr vor – mit Ausnahmen für Notfälle, Berufsausübung, Pflege und Betreuung, Tierversorgung oder ähnlich gewichtige Gründe. Dabei besteht zwischen 22 und 24 Uhr zusätzlich noch die Möglichkeit, sich allein – etwa zu einem Spaziergang – in der Öffentlichkeit aufzuhalten.
Ausgangsbeschränkungen sind ein scharfes Schwert und sicherlich eine der umstrittensten Maßnahmen im Katalog der Regelung. Gleichwohl werden sie nach Meinung von Experten für diese schwierige Phase als notwendig erachtet. Ausgangsbeschränkungen sind dabei ein Baustein im Maßnahmen-Mix gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Sie haben zum Ziel, die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren und Mobilität zu beschränken. Studien belegen die Wirksamkeit der Maßnahme. In einer kanadischen Untersuchung konnte beispielsweise festgestellt werden, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Mobilität in einer Provinz im Vergleich zur Nachbarprovinz um 31 Prozent senkten. Britische Forscher halten Ausgangsbeschränkungen für geeignet, um den R-Wert, also die Angabe, wie viele andere Personen ein Infizierter ansteckt, um 13 Prozent zu senken. In anderen europäischen Ländern und weltweit haben sich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Inzidenzwerten als Mittel zur Eindämmung der Pandemie bewährt. Länder, wie Großbritannien oder Portugal, haben ihr Pandemiegeschehen mit teilweise weitaus rigoroseren Ausgangsbeschränkungen als die nun für Deutschland vorgesehenen wieder unter Kontrolle gebracht. Sie haben auf diese Weise Leben gerettet und die Funktionsfähigkeit ihres Gesundheitssystems sichergestellt.
Hierzulande gibt es bereits in einigen Bundesländern nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Die überwiegende Zahl der verwaltungsgerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen hat deren Zulässigkeit nicht in Frage gestellt. Verfassungsrechtlich ist es dabei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz von Leben und Gesundheit höheres Gewicht einräumt als den durch die Ausgangsbeschränkung hervorgerufenen Beeinträchtigungen.
Nicht bestritten wird von unserer Fraktion, dass die Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist. Darauf kommt es in dem Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen aber nicht an. Ziel ist es, generell Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschränken. Wenn Menschen ausgehen, dann in der Regel, um andere Menschen zu besuchen, mit denen sie sich dann in geschlossenen Räumen aufhalten. Je weniger Menschen sich im öffentlichen Raum bewegen, desto seltener begegnen sie anderen Menschen, desto geringer ist die Infektionsgefahr. Hinzu kommt, dass wechselnde Zusammenkünfte mit unterschiedlichen Menschen das Risiko erhöhen, sich anzustecken.
Ich denke, dass mit den geplanten Ausnahmeregelungen ein guter und ausgewogener Vorschlag vorliegt, der bestimmte Lebensumstände und auch die gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt. Es ist eine zeitlich befristete Regelung, die notwendig ist, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Wir alle wünschen uns Normalität. Deshalb gilt es, die Kontakte jetzt noch einmal stark herunterzufahren. Zusammen mit den Impfungen und den Testmöglichkeiten werden wir hoffentlich schon bald Licht am Ende des Corona-Tunnels sehen.
Herzliche Grüße,
Felix Schreiner