Frage an Dorothee Bär von Gerda u. Eberhard F. bezüglich Soziale Sicherung
Grundsicherung im ALter und Mütterrente
Sehr geehrte Frau Bär,
Mütter in der Altersgrundsicherung sind von der
Honorierung der Erziehungsleistung an und für Kinder,
die vor 1992 geboren wurden, ausgeschlossen, weil die
Erhöhung der Altersrente komplett mit dem Betrag der
Grundsicherung verrechnet wird.
Das stellt eine offensichtliche Benachteiligung dar. Denn
auch die Kinder dieser Frauen zahlen heute Steuern und
Beiträge und sichern darüberhinaus durch eigene Nachkommen
den Fortbestand des Rentensystems auch in der weiteren Zukunft.
Die Basisrente dieser Frauen wäre heute spürbar höher, wenn sie,
statt zuhause zu bleiben und sich um die Kinder zu kümmern, im
Beruf geblieben wären. Nicht nur, dass in diesen Jahren das
Familieneinkommen geringer war - nun kommt auch noch die Gering-
schätzung durch den Vorenthalt des eigentlich als "Lohn" für
die damals hingenommenen Nachteile eingeführte Anrechnung.
VdK und Paritätischer Wohlfahrtsverband benennen die Problematik,
können dann aber wohl nichts zur Änderung tun
Dazu die Frage: Sehen Sie einen politischenAnsatzpunkt um diese
Ungerechtigkeit rechtzeitig vor der biologischen Lösung des Problems zu be-
seitigen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerda & Eberhard Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
sehr geehrter Herr Fischer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die von uns eingeführte Verbesserung der Kindererziehungszeiten (KEZ) kommt es in den allermeisten Fällen zu einer Erhöhung der monatlichen Rente um rund 28,61 Euro im Westen je Kind, im Osten um rund 26,39 Euro je Kind. Die Erziehungszeit wird damit in etwa so behandelt, als hätte man im jeweiligen Bundesland zum Durchschnittsverdienst gearbeitet.
Die Mütterrente war für uns ein Herzensanliegen und das Herzstück der letzten Rentenreform. Die Mütterrente ist eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit, wie Eltern sie heute haben, waren damals noch nicht vorhanden.
Sie kritisieren in Ihrem Schreiben die Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Hartz IV). Die Erhöhung der Rente durch die Mütterrente kann im Ergebnis dazu führen, dass Betroffene unter Umständen auf weniger oder gar keine Grundsicherung mehr angewiesen sind. Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten wie Zeiten aus einer versicherten Erwerbstätigkeit. Demgegenüber ist die Grundsicherung nachrangig. Das heißt, wenn sich die Betroffene oder der Betroffene mit eigenem Einkommen selbst helfen kann, werden Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen. Eine Nichtanrechnung würde zu Ungerechtigkeiten im Grundsicherungs-/Sozialhilfesystem führen. Eine Anrechnung erfolgte im Übrigen auch für den Rentenertrag aus Kindererziehungszeiten für Geburten nach 1992.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär