Frage an Dorothee Bär von Frank B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Bär,
ich möchte Sie bezüglich unserer Medien befragen.
Warum muss ich für die Halbwahrheiten von ARD und ZDF Zwangsgebühren in Form von GEZ bezahlen? ( http://www.youtube.com/watch?v=NWymc0odB6I&feature=plcp + http://gebetskreis.wordpress.com/2012/01/10/syrien-nonne-sorgt-fur-aufklarung/ )
Welchen sinn machen Öffentlich Rechtliche, wenn sie nicht zur Wahrheit verpflichtet sind?
Warum haben wir mehr als ein Dutzend Fernsehsender. Warum reicht ein Fernsehsender (ARD) nicht aus?
Warum reicht ein Radiosender nicht aus?
Warum müssen die Kosten für Rundfunk in Deutschland höher sein, als das Bruttosozialprodukt mancher Länder?
Warum müssen Mitarbeiter bei den Öffentlich Rechtlichen so hohe Einkommen haben, im Vergleich zu Privatsendern?
Sind Öffentlich Rechtliche an der Neutralitätspflicht gebunden???
Dürfen Öffentlich Rechtliche, mit der Ausrede auf Meinungsfreiheit, einseitig berichten?
Welchen Sinn würden Öffentlich Rechtliche machen, wenn sie Wahrheiten verdrehen, hetzen, manipulieren, oder bestimmte Themen nicht ansprechen?
Wo kann man nachlesen, welche Richtung, Moral und Aufträge die Öffentlich Rechtlichen haben?
Welchen Grund gibt es für diese übermäßig vielen Zwangsgebührensender?
Warum durfte das Deutsche Volk nicht über den Rundfunkstaatsvertrag abstimmen?
Art 20 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wann gab es auf Bundsebene eine Volksabstimmung, wie es das Grundgesetz eindeutig vorsieht und sogar vorschreibt? Immerhin steht zwischen den Wörtern „Wahlen“ und „Abstimmung“ ein „und“ und kein „oder“.
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen. Ich möchte Sie aber bitten mich nicht mit Floskeln abzuspeisen, sondern Ihre Aussagen irgendwie zu belegen. Aus meiner Sicht sollten ein Fernsehsender und ein Radiosender
völlig ausreichen!
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann
Lieber Herr Borgmann,
nachstehend beantworte ich gerne die von Ihnen gestellten Fragen.
Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB
Das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass der private Rundfunk aufgrund seiner Werbefinanzierung die öffentliche Kommunikationsaufgabe nicht erfüllen kann. Daher ist die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Grundversorgung. Darunter fallen die allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Um diese Grundversorgung leisten zu können, muss den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht werden. Die so genannte Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine solidarische Verpflichtung aller Rundfunkteilnehmer, einen Beitrag zur angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben zu leisten.
Welchen Sinn machen Öffentlich Rechtliche, wenn sie nicht zur Wahrheit verpflichtet sind?
Selbstverständlich sind die Öffentlich Rechtlichen zur Wahrheit verpflichtet. Zunächst einmal obliegt den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von Verfassungswegen die Grundversorgung der Bevölkerung. Dies bedeutet unter anderem, dass eine Vielfalt an Programmen angeboten werden muss. Information, Bildung und Unterhaltung gehören zu den Schwerpunktbereichen des Grundversorgungsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Als Überwachungsmaßstab für die interne Kontrolle des Programms dienen die Programmgrundsätze. Die Programmanforderungen wiederum sind in den einzelnen Rundfunkgesetzen geregelt. Darin sind unter anderem das Erfordernis der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Berichterstattung niedergelegt. Weiterhin sind der Schutz der Menschenwürde sowie die Verpflichtung zur Wahrheit niedergelegt.
Warum haben wir mehr als ein Dutzend Fernsehsender. Warum reicht ein Fernsehsender (ARD) nicht aus?
Kurz zum historischen Hintergrund, der Entstehungsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Wegen der schlechten Erfahrungen im zweiten Weltkrieg, in welchem der zentralisierte Staatsfunk von den Nazis missbraucht wurde, wurde dieser von den Alliierten abgelehnt. Aufgrund finanzieller Probleme kam der Aufbau eines kommerziell betriebenen Hörfunks, nach amerikanischem Vorbild, nicht in Frage. So wurde das britische Modell der BBC übernommen. Bei dem Rückzug der Alliierten und der Übergabe der Verantwortung an die Länder wurden die Landesrundfunkgesetze unterzeichnet, die die jeweiligen Rechte der Anstalten gegenüber der Politik festlegen und die Unabhängigkeit sichern sollten. Der ARD liegt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zugrunde: Jedem Bundesland steht ein Sender zu. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 von den damaligen sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, RB, SDR, SWF und NWDR sowie – mit beratender Stimme – RIAS Berlin gegründet. Meines Erachtens hat sich dieses System sehr bewährt. Allerdings sollte verstärktes Augenmaß auf die Bestrebungen gelegt werden, zusätzliche Fernsehkanäle einzuführen. Hier habe ich meine Zweifel, ob die erforderlich sind. Warum reicht ein Radiosender nicht aus? Natürlich darf die Zahl nicht ausufern. Aber wenn ich mir etwa unseren Bayerischen Rundfunk anschaue mit seinen verschiedenen analogen und digitalen Hörfunkprogrammen, dann glaube ich, dass das ein modernes Angebot ist, das einerseits den unterschiedlichen Musikgeschmack der Hörer berücksichtigt und andererseits auch dem Bedürfnis nach Information und Unterhaltung nachkommt. Wo sollte man da streichen?
Warum müssen die Kosten für Rundfunk in Deutschland höher sein, als das Bruttosozialprodukt mancher Länder?
Wenn für eine Leistung eine Gebühr verlangt wird, wie im Falle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, muss regelmäßig geprüft werden, ob diese Gebühr angemessen ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klar definierten Auftrag. Das System der Gebührenermittlung sieht vor, dass ein unabhängiges Gremium, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die Anmeldungen der Rundfunkanstalten bewertet und den Bedarf daraufhin festsetzt. Ich erwarte von der KEF auch künftig, dass sie genau prüft, ob das Angebot diesem Auftrag entspricht. Und wenn das der Fall ist, halte ich die Gebühr in dieser Höhe für gerechtfertigt.
Warum müssen Mitarbeiter bei den Öffentlich Rechtlichen so hohe Einkommen haben, im Vergleich zu Privatsendern?
Für die öffentlich-rechtlichen Sender hat ver.di Tarifverträge verhandelt und abgeschlossen, die für einheitliche Standards in der Branche und vielen Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten und der Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF sorgen. Auch die Personalaufwendungen der jeweiligen Anstalten unterliegen der Prüfung durch die KEF.
Sind Öffentlich Rechtliche an der Neutralitätspflicht gebunden???
Eine Pflicht zur absoluten Neutralität besteht nicht. Vielmehr muss das Programm in den einzelnen Sparten insgesamt ausgewogen gestaltet sein und darf keine allgemeine Tendenz aufweisen. Es ist dafür stets eine Prüfung im Einzelfall notwendig, die dem Intendanten und dem Rundfunkrat obliegt.
Dürfen Öffentlich Rechtliche, mit der Ausrede auf Meinungsfreiheit, einseitig berichten?
Gelegentlich kann man bei der Berichterstattung der Sendeanstalten in der Tat sowohl persönliche Wertungen anstatt neutraler Berichte, schlechte Trennung zwischen Kommentar und Information sowie Tendenzen einer mangelnden Ausgewogenheit beobachten.
Deshalb müssen wir Kritik an journalistisch unsauberer Berichterstattung üben, und zwar dort wo sie angebracht ist. Die Aufsichtsgremien innerhalb der Sender spielen bei derlei Programmbeobachtungen und Programmkritik eine entscheidende Rolle.
Welchen Sinn würden Öffentlich Rechtliche machen, wenn sie Wahrheiten verdrehen, hetzen, manipulieren, oder bestimmte Themen nicht ansprechen?
s.o. (Antwort zu Frage 2)
Wo kann man nachlesen, welche Richtung, Moral und Aufträge die Öffentlich Rechtlichen haben?
s.o. (Antwort zu Frage 2)
Welchen Grund gibt es für diese übermäßig vielen Zwangsgebührensender?
s.o. (Antwort zu Frage 3)
Warum durfte das Deutsche Volk nicht über den Rundfunkstaatsvertrag abstimmen?
(Art 20 GG: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wann gab es auf Bundesebene eine Volksabstimmung, wie es das Grundgesetz eindeutig vorsieht und sogar vorschreibt? Immerhin steht zwischen den Wörtern „Wahlen“ und „Abstimmung“ ein „und“ und kein „oder“.)
Die Länder verfügen in Deutschland über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG). Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben den Rundfunkstaatsvertrag durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz in ein Landesgesetz übernommen. Die Landtage können sich auf die unmittelbare Legitimation durch das Volk berufen. Insofern liegt eine indirekte Beteiligung der deutschen Bevölkerung vor.
Dorothee Bär, MdB