Frage an Daniel Werner von Patricia L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller,
da ich körperlich Behindert bin, lege ich Wert auf barrierefreie Gebäude.
Was möchten Sie in dieser Hinsicht tun oder verändern?
Momentan befinde ich mich in einer Ausbildung. Mich beschäftigt die Frage "Wie sehen meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus, wenn ich nächstes Jahr meine Lehre beendet habe?" Sollte es Ihrer Meinung nach mehr staatliche Unterstützung für die Firmen geben, welche behinderte Menschen einstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Lischka
Sehr geehrte Frau Lischka,
hier eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen. Anfragen:
1. Thema: barrierefreie Gebäude: Richtlinien öffentliche Gebäude/Förderung Arbeitsplatzumbau/Umbau Büro-Firmengebäude/ Hilfen für Arbeitgeber
2.Arbeitsmarkt: Chancen Arbeitsmarkt/ Quote?/Förderung Arbeitgeber/Unterstützung Bund / Land/ Behörden
Frage 1: Barrierefreies Bauen Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen Bereichen des Lebens in der Gemeinschaft ist für uns Sozialdemokraten eine Herzensangelegenheit. Wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe ist insbesondere die Schaffung baulicher Barrierefreiheit. Die sächsische Bauordnung schreibt daher für öffentliche und private Bauherren zu Recht in § 50 vor, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen und dass öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Unter öffentlich zugängliche Gebäude fallen insbesondere Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten sowie, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Neben diesen gesetzlichen Verpflichtungen halten wir eine angemessene Förderstruktur zur Schaffung barrierefreier Gebäude für wichtig. Eine spezifische Förderrichtlinie hinsichtlich der Schaffung barrierefreier Gebäude existiert in Sachsen derzeit nicht. Im Rahmen der Städtebauförderung gilt der Grundsatz, dass Stadtumbaumaßnahmen dazu beitragen sollen, dass die „Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden". Nach der derzeitig gültigen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen im Rahmen der Modernisierung, der Umnutzung, des Aus- und Umbaus sind beispielsweise bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Gebäudebestandes an die Erfordernisse des demographischen Wandels oder sich ändernder Wohnbedürfnisse, wie z. B. generationsübergreifendes und altersgerechtes Wohnen zuwendungsfähig. Im Rahmen der Wohnraumförderung gibt es die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen sowie zur Schaffung von Betätigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten 2007 (Förderrichtlinie Mehrgenerationenwohnen). Förderfähig ist in beiden Fällen unter anderem der barrierefreie Umbau von Wohnraum. Wir halten es jedoch für sinnvoll, neben diesen allgemeinen Programmen auch ein zusätzliches spezielles Programm zur Förderung barrierefreier Gebäude aufzulegen oder zumindest die bestehenden Förderprogramme so zu überarbeiten, dass der Barrierefreiheit eine größere Rolle als bisher zukommt. Zu 2 Arbeitsmarkt und Förderung Die SPD spricht sich für eine Weiterentwicklung des Sächsischen Integrationsgesetzes zu einem Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung aus. Der Bedarf für diese Weiterentwicklung ergibt sich dabei für uns zwingend aus der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Anpassung an die durch die Verwaltungsreform durchgeführten Zuständigkeitsänderungen. Gerade im Hinblick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen muss über verbindliche gesetzliche Regelungen nachgedacht werden. Ziel muss es jedoch auch sein, die Beteiligten in den Kommunen einzubinden und sie von der Nachhaltigkeit dieser Ziele zu überzeugen. Mindestens für Neubauten und Umbauten sowie Sanierungen, aber auch bei Neuanschaffungen, beispielsweise im Bereich des ÖPNV, sollte es aus Sicht der SPD eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit geben.
Die Integration in Beruf und Erwerbstätigkeit ist grundlegend für eine gelungene Integration von Menschen mit Behinderung. Hierbei gilt es nach wie vor Vorurteile abzubauen und insbesondere auch die Arbeitgeber gezielt über Beschäftigungs-, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren. Im Bereich der beruflichen Integration sind die Arbeitsmarktprogramme des Bundes wie "Initiative job" und "Job4000", das Persönliche Budget als Rechtsanspruch und das neue Instrument Unterstützte Beschäftigung besonders wichtig.
Die SPD hatte deshalb in Sachsen eine Informationskampagne für Arbeitgeber ins Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Auch Maßnahmen wie die Ausgleichsabgabe müssen im Hinblick auf ihre Wirkung und eventuelle Weiterentwicklung auf den Prüfstand. Der öffentliche Dienst muss sowohl bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung als auch bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine Vorbildstellung einnehmen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten orientieren uns am Leitbild der Guten Arbeit. Das heißt für uns, dass wir alles tun dafür, dass alle Menschen, die arbeiten können und wollen, in den Arbeitsmarkt auch integriert werden. Dazu gehören für uns faire und gute Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und Lohnsteigerungen, die sich an der Produktivität orientieren. Dabei bedeutet Gute Arbeit für uns mehr als nur „einen Job“ zu haben. Von Guter Arbeit muss man leben können. Gute Arbeit heißt gleicher Lohn für gleiche Arbeit – für Frauen und Männer. Gute Arbeit heißt Ausbildung für alle: Niemand darf nach der Schule oder Lehre in die Arbeitslosigkeit fallen. Sozial gerecht ist für uns als SPD Arbeit, von der man leben kann.
Wer arbeitet muss so viel verdienen, dass er seine Familie ernähren kann. Wenn Firmen aber weit unter Tarif bezahlen oder Lohn - und Zeitarbeiter zu modernen Lohnsklaven werden, muss der Staat eingreifen. Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen Tariflöhne zahlen. Lohn - und Zeitarbeiter müssen die gleichen Rechte wie die Stammbelegschaft erhalten. Wir werden den Missbrauch von Leiharbeit bekämpfen und somit einen wirksamen Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping erreichen. Ein Mindestlohn muss bundesweit und für alle Branchen eingeführt werden. Konkret wollen wir:
- Unser Prinzip ist: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch leben können. Deshalb setzen wir uns für Mindestlöhne ein.
- Wir wollen Menschen, die auf den Arbeitsmarkt keine Perspektive haben, neue Chancen in öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung eröffnen - „Sozialer Arbeitsmarkt“
- Wir setzen auf mehr Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Landesebene, die dafür sorgen soll, dass Menschen dabei unterstützt werden, Übergänge in ihrem Erwerbsleben zu meistern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
- Wir wollen durch einen "Bonus für Arbeit" die Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener gezielt senken.
- Die Arbeitszeitpolitik muss den Bedürfnissen der Beschäftigten nach mehr Zeitautonomie und Qualifizierungschancen sowie nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechen.
- Wir wollen Übergänge im Berufsleben und die Weiterbildung besser absichern. Angebote und Leistungen der Arbeitsvermittlung müssen zielgenauer eingesetzt werden.
- Wir stehen für starke Arbeitnehmerrechte und halten am gesetzlichen Kündigungsschutz fest.
- Mitbestimmung in Unternehmen, Tarifautonomie und Streikrecht sind unverzichtbare Elemente der Sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen Gute Arbeit und gerechte Löhne für alle. Arbeit ist der zentrale Lebensbereich in unserer Gesellschaft. Arbeit bestimmt die Art und Weise, wie der Mensch in die Gesellschaft integriert ist. Tatsächlich ist ein zunehmender Anteil von Menschen mit Behinderungen vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Viele der Menschen mit Behinderungen können grundsätzlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und müssen nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sein, wenn sie eine entsprechende ambulante Förderung der Eingliederung erhalten. Für die Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, besteht die Möglichkeit an einer Maßnahme im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen teilzunehmen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausübung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets. Damit eröffnet sich auch für Menschen mit Behinderungen ein neuer Weg für ein Leben in Selbstbestimmung und mit mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Förderung von Behinderten
- Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Eine Vielzahl von Instrumenten zielt auf die Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu gehören insbesondere die von den Agenturen für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu leistenden Eingliederungszuschüsse, Leistungen der Hilfe im Arbeitsleben der Integrationsämter, Integrationsfachdienste und Integrationsprojekte. Dieses gesetzliche Förderinstrumentarium wird seit 2004 flankiert von der Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“, die auf bessere Information der Arbeitgeber zielt. Dass dieses Bündel von Maßnahmen wirkt, zeigen die seit Jahren steigenden Beschäftigungszahlen. Eingliederungszuschüsse
Die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können nach SGB III, ggf. in Verbindung mit SGB II, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber leisten, wenn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Sie werden als Lohnkostenzuschüsse zum Arbeitsentgelt erbracht. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Relevant sind insbesondere Eingliederungszuschüsse nach § 218 Abs. 2 SGB III für behinderte und schwerbehinderte Menschen und Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 219 SGB III. Bei dem Eingliederungszuschuss nach § 218 Abs. 2 SGB III kann die Förderhöhe bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Da mit dem Eingliederungszuschuss nach § 219 SGB III die Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen gefördert werden soll, sind Förderdauer und -höhe entsprechend höher: bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und bis zu 36 Monaten, bei Älteren auch länger. Die Zahl der Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen hat sich in den letzten Jahren erhöht:
- Insgesamt ist die Zahl der Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen nach § 218 und § 219 SGB III von 11.777 Förderfällen in 2005 auf 16.796 Förderfälle in 2008 deutlich gestiegen.
- Dabei hat sich allein die Zahl der Eingliederungszuschüsse nach § 218 SGB III in diesem Zeitraum verdoppelt (2005: 2.714, 2008: 5.461).
- Die Zahl der Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 219 SGB III stieg im gleichen Zeitraum um über 25 % (2005: 9.063, 2008: 11.335). Diese Steigerung beruht vor allem auf der Zunahme im Rechtskreis SGB II19. Hier haben sich die Zahlen mehr als verdreifacht – ausgehend allerdings von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau in 2005. Der Anteil der Bundesagentur für Arbeit an der Zahl der Eingliederungszuschüsse betrug im Jahr 2008 65 %, obwohl ihr Anteil an der Zahl aller arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nur 40 % betrug. Diese Zahlen machen deutlich, dass bei den Trägern des SGB II immer noch ein starker Nachholbedarf besteht.
Die Bundesagentur für Arbeit hat 2008 über 134 Mio. Euro für Eingliederungs- und Ausbildungszuschüsse ausgegeben. 15,5 Mio. Euro entfielen dabei auf den Eingliederungszuschuss nach § 218 Abs. 2 SGB III und fast 100 Mio. Euro auf den Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen. Für diese Ausgaben standen der Bundesagentur für Arbeit rund 130 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung; zusätzlich hat sie über 4 Mio. Euro Haushaltsmittel eingesetzt. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben im Rechtskreis SGB II ihren Mitteleinsatz für Eingliederungs- und Ausbildungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen zwar von knapp 21 Mio. Euro in 2005 auf knapp 50 Mio. Euro in 2008 mehr als verdoppelt. Allerdings betrugen die Aufwendungen der Arbeitsgemeinschaften 2008 nur knapp 27 % der Gesamtaufwendungen für diese Aufgabe, obwohl sie für 60 % der schwerbehinderten Arbeitslosen zuständig sind. Es besteht hier weiterhin verstärkt Handlungsbedarf, um die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu intensivieren. Leistungen der Integrationsämter Die Integrationsämter der Länder sind zuständig für die Förderung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Hierfür stehen ihnen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Ferner haben sie die Strukturverantwortung für Integrationsfachdienste und fördern Integrationsprojekte. Das Ziel der Integrationsämter ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Integrationsämtern Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Sie wird von Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig erfüllen, entrichtet. Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe war vor 2007 rückläufig und ist 2007 wieder gestiegen. 2007 betrug es fast 480 Mio. Euro. In den Jahren 2005 bis 2008 behielten die Integrationsämter 70 % des Aufkommens zur eigenen Verwendung, 26 % gingen an die Bundesagentur für Arbeit und 4 % an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung wurde auch die Verteilung des Aufkommens neu geregelt. Ab 2009 verbleiben 80 % des Aufkommens bei den Integrationsämtern. Die Bundesagentur für Arbeit erhält künftig 16 %. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bundesagentur für Arbeit seit Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr für alle arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zuständig ist und daher einen entsprechend geringeren Bedarf an Mitteln aus der Ausgleichsabgabe hat, sowie der Tatsache, dass den Integrationsämtern der Länder durch die Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung Mehrkosten entstehen werden. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Hauptaufgabe der Integrationsämter ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Hierzu gehören vor allem die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen sowie die Arbeitsassistenz. Die dem Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen im Rahmen der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Instrumente. Insbesondere ist hier die Investitionskostenbezuschussung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze an den jeweiligen Arbeitgeber zu nennen (§ 15 SchwbAV), ebenso die Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beschäftigung behinderter Menschen (§ 27 SchwbAV). Diese besteht in einer finanziellen Ausgleichsleistung, wenn der behinderte Mensch für gewisse Tätigkeitsverrichtungen behinderungsbedingt einer personellen Unterstützung bedarf. Der Umfang ist einzelfallbezogen festzustellen. Bei entsprechendem Bedarf werden dem Arbeitnehmer die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz geleistet (§ 17 Abs. 1a SchwbAV). Nachrangig zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rehabilitationsträger (Renten- und Unfallversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit) können die Integrationsämter Leistungen für technische Arbeitshilfen und eine behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen erbringen. Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind Unternehmen, die sich von anderen dadurch unterscheiden, dass sie überdurchschnittlich viele besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen, nämlich mindestens 25 %. Das sind beispielsweise schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die einer besonderen arbeitsbegleitenden Betreuung bedürfen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln oder schwerbehinderte Schulabgänger und Schulabgängerinnen, die ohne besondere Unterstützung den Weg ins Berufsleben nicht schaffen. Die Zahl der Integrationsprojekte nahm in den vergangenen Jahren stetig zu. So gab es 2002 314 Integrationsprojekte und 2007 bereits 517. Mit der Zahl der Integrationsprojekte steigt auch die Zahl der Beschäftigten. 2007 waren 13.694 Menschen in Integrationsprojekten beschäftigt. Darunter waren wiederum 5.535 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen. 2007 waren allerdings nur knapp 8 % der Beschäftigten Personen, die entweder aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder als Absolventen einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in ein Integrationsprojekt gewechselt sind, obwohl sie zu der Zielgruppe der Integrationsprojekte gehören. Integrationsprojekte können von den Integrationsämtern Zuschüsse zu investiven Kosten, zur Gründungs- und betriebswirtschaftlichen Beratung sowie für Leistungen für besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte, die mehr als 40 % besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen, gelten als Zweckbetriebe und damit als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Damit sind sie von den Ertragssteuern befreit und zahlen nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %). Die Ausgaben der Integrationsämter für Integrationsprojekte betrugen 2007 fast 47 Mio. Euro. Knapp 70 % der Förderung betrafen laufende Kosten, d.h. Zuschüsse für besonderen Aufwand sowie für Betreuung und Minderleistungsausgleich. Damit bindet die Förderung von Integrationsprojekten die Mittel der Integrationsämter langfristig in erheblichem Maße. Die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Gründung ist deswegen besonders wichtig. Je mehr ein Integrationsprojekt selbst erwirtschaftet, desto weniger ist es von staatlichen Zuschüssen abhängig. Die Integrationsämter haben dann mehr Mittel, um neue Projekte zu initiieren. Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ und Arbeitsmarktprogramm „Job4000“
Teilhabechancen behinderter Menschen werden auch durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales getragene Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ und durch das Arbeitsmarktprogramm „Job4000“ verbessert. Die Initiative gibt es seit 2004. Sie war zunächst bis Ende 2006 befristet und wurde ausführlich evaluiert23. Wegen des guten Erfolges wird die Initiative bis Ende des Jahres 2010 fortgesetzt. „job“ hat drei Ziele: Möglichst vielen ausbildungsplatz suchenden (schwer-)behinderten jungen Menschen soll ein Ausbildungsplatzange boten werden. Möglichst viele Unternehmen sollen (schwer-)behinderte Menschen beschäftigen. Durch Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements sollen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten und gefördert werden. Zur Umsetzung der Ziele sollen unter anderem Kooperationsbeziehungen und Netzwerkbildungen von Unternehmen und Institutionen gefördert werden, die für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Verantwortung tragen. Derzeit besteht die Initiative „job“ aus 15 Aktivitäten, darunter ein hoher Anteil von fast 50 % mit Beispielen von Unternehmen, die sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber behinderten und schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sind (wie die Daimler AG, Bertelsmann, Airport Hamburg), bzw. die gezielt mehr Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche in ihren Unternehmen zur Verfügung stellen (wie die METRO Group, E.ON, RWE und die Siemens AG). Darüber hinaus werden im Rahmen der Initiative Projekte, die verbesserte Möglich keiten der Teilhabe behinderter Menschen im Sinn der genannten Ziele modellhaft umsetzen, durchgeführt. Voraussetzung einer finanziellen Förderung von Projekten ist u. a., dass Zugangsmöglichkeiten für behinderte oder schwerbehinderte Frauen bestehen und deren Situation gesondert erfasst und dargestellt wird. Auch unter dem Aspekt, dass diese modellhaften Verfahren betrieblicher Integration Vorbildcharakter für weitere Unternehmen haben, soll die verstärkte Integration behinderter und schwerbehinderter Frauen bei der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Ausdruck kommen. Betriebliches Eingliederungsmanagement Für behinderte und nichtbehinderte Beschäftigte ist es wichtig, dass sie ihren Arbeitsplatz auf Dauer halten können. Gerade angesichts des demographischen Wandels, der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu zwingt, ihren Arbeitskräftebedarf mehr und mehr aus dem Kreis der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu decken, spielt der Aspekt der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum regulären Ruhestand eine immer größere Rolle. Zu diesem Zweck wurden zum 1. Mai 2004 die Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement in das SGB IX eingeführt. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin mit Zustimmung der betroffenen Person klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und welche Leistungen und Hilfen zur Unterstützung dieses Ziels erforderlich sind. An diesem Prozess sind die Interessenvertretungen der Beschäftigten, bei schwerbehinderten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung und, soweit erforderlich, der Werks- oder Betriebsarzt zu beteiligen. Gemeinsame Servicestellen oder Integrationsämter werden hinzugezogen, wenn es um die Abklärung von Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben geht. Den konkreten Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements schreibt das Gesetz bewusst nicht vor. Es ist in jedem Einzelfall auf die Situation des Betroffenen und die jeweiligen betrieblichen Anforderungen anzupassen, wodurch hohe Anforderungen an das passgenaue und flexible Zusammenwirken der Beteiligten gestellt werden. Werkstätten für behinderte Menschen Die Werkstätten für behinderte Menschen bieten denjenigen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Sie sind damit ein wichtiger Baustein im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Zahl der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen steigt stetig an (2003: 235.756, 2007: 275.492).
Fazit: Kontinuierliche Verbesserung der Beschäftigungssituation Dass die oben dargestellten Maßnahmen wirkungsvoll sind, zeigt sich an der Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Auch die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist in den Jahren 2005 bis 2008 gesunken. Allerdings liegen für diesen Zeitraum von den 69 zugelassenen kommunalen Trägern keine vollständigen, verwertbaren Daten vor, so dass nur eine Teilauswertung möglich ist. Eine vollständige Auswertung, die auch die Daten der zugelassenen kommunalen Träger erfasst, kann erst seit Mai 2009 vorgenommen werden. In den Jahren 2005 bis 2008 sank die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen insgesamt deutlich um über 14 %. So waren im 2008 im Jahresdurchschnitt 154.486 schwerbehinderten Menschen bei den Agenturen für Arbeit oder den Arbeitsgemeinschaften arbeitslos gemeldet, über 25.500 weniger als noch im Jahr 2005. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass im selben Zeitraum die Zahl aller Arbeitslosen um fast 33 % gesunken ist und dass die Entwicklung im Rechtskreis SGB III positiver ist als im Rechtskreis SGB II. So sank die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Beobachtungszeitraum im Rechtskreis SGB III um über 31 %. Im selben Zeitraum sank die allgemeine Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III um mehr als die Hälfte (minus 51,7 %). Im Rechtskreis SGB II sank die Gesamtarbeitslosigkeit um 18,5 %, während die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gegen den Trend um knapp 3 % gestiegen ist. Dies zeigt, dass im Rechtskreis SGB II Handlungsbedarf besteht. Zudem ist festzustellen, dass sowohl die all gemeine Arbeitslosigkeit als auch die der schwerbehinderten Menschen seit Januar 2009 steigt. Wegen der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung mit einem Ansteigen der allgemeinen Arbeitslosigkeit um 450.000 in 2009 auf 3,7 Mio. und um 900.000 in 2010 auf insgesamt 4,6 Mio. Daher ist auch ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu erwarten. Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Dies betrifft sowohl die Beschäftigung bei beschäftigungspflichtigen wie bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Insgesamt ist die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen von 884.882 in 2003 auf 930.612 in 2006 um 5 % gestiegen (neuere Zahlen liegen nicht vor). Dabei ist die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Frauen überproportional um 7,5 % gestiegen. Diese profitieren damit überdurchschnittlich von der verbesserten Beschäftigungssituation.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Werner