Frage an Antje Möller von Horst Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Möller,
Sie sind für die Stadtbahn. Wie stellen Sie sich die Finanzierung dieses Projektes vor? Die von Ihrer Partei und der Hochbahn vorgelegten Zahlen entsprechen ja wohl nicht der Tatsachen.
Für den ersten Bauabschnitt von Gesamt 338 Millionen Euro entfallen auf die Hansestadt nur 54 Mio. Da Bund und Hochbahn den Rest übernehmen.
1. Die Hochbahn übernimmt 109 Mio! Woher? Die Hochbahn erhält Jährlich ca. 60 Mio. Zuschuß von der Hansestadt sprich vom Steuerzahler wo hat die die 109 Mio gebunckert?
2. Regionalisierungsgesetzt: = 26 Mio.! Diese sind aber bereits für andere Aufgaben ausgegeben.
3. Entflechtungsgesetz: = 72 Mio.! Diese sind ebenfalls bereits ausgegeben für andere Aufgaben und zusätzliche Mittel stehen nicht zur Verfügung.
4. Bund: = 74 Mio.! Es ist noch nicht einmal ein Antrag gestelltm und dieser Topf ist überwiegend bis 2019 vergeben. Danach gibt es keine Zuschüsse mehr.
Fazit: der erste Abschnitt kostet Hamburg also uns Steuerzahler nicht 54 sodern 338 Millionen zuzüglich der Kostensteigerung von ca. 100 % und mehr, wie bei den Vorhaben Kreutzfahrtterminal, Umbau des alten Elbtunnels Elbphilharmonie, U 4 etc.
Somit ergibt sich für die gesamt Strecke von gut 50 km nicht wie jetzt berechnet 2 Milliarden sonder ????????
Wie soll eine Stadt die eignetlich Pleite ist (Schulden von 25,5 Milliarden) das den noch Schultern?
Gern erwarte ich Ihre Antwort
Horst Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Vielen Dank für Ihre Frage. Als Fachpolitikerin für Innen- und Flüchtlingspolitik sowie für Arbeitsmarktpolitik in der GAL-Fraktion musste ich mich zur Beantwortung Ihrer Fragen zunächst selbst schlau machen.
1. Die Hochbahn finanziert sich zu gut 88% aus den Fahrgeldeinnahmen und sonstigen Einnahmen (siehe Geschäftbericht der Hochbahn 2009). Die restlichen 12% stammen aus der Verlustübernahme der städtischen HGV (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH). Dieser Kostendeckungsgrad ist der höchste in Europa. Die Hochbahn wirtschaftet gut und die öffentliche Subvention des Nahverkehrs ist politisch richtig, weil wir eine gut ausgebaute Alternative zum Individualverkehr aus ökologischen und sozialen Gründen dringend brauchen.
Die Baukosten des Betriebshofs und die Beschaffung der Fahrzeuge in Höhe von 109 Mio fallen nur für den 1. Bauabschnitt an. Für die kommenden Abschnitte, würde nur die Beschaffung der Fahrzeuge durch die Hochbahn finanziert werden. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten nicht in einem Jahr finanziert werden müssen, sondern über die gesamte Bauzeit gestreckt beglichen werden müssen. Dies wird über eine Finanzierung geschehen und nicht in einer Summe bezahlt. Hier unterscheidet sich die Investition für die Stadtbahn nicht von normalen Eigenheimfinanzierung.
Auch ohne die Stadtbahn würden auf die Hochbahn große Investitionen für neue Busse anfallen und es müsste auch ein neuer Betriebshof gebaut werden. Diese Investitionen sind auf ein Stichzeitpunkt gesehen erhebliche geringer, jedoch auf einen Zeitraum von 30 Jahren, ist ein Stadtbahnsystem deutlich kostengünstiger. Dieses wurde von verschiedenen Untersuchungen und in einer Beispielrechnung der Zeitschrift "Nahverkehr" eindeutig belegt. Der volkswirtschaftliche Nutzen wurden in diesen Berechnung freilich nicht belegt, dieser ist weitaus höher als bei einem Bussystem.
Zum Nachlesen: http://stadtbahn.hochbahn.de/presse/themendienst/finanzierungsperspektive/
2. Im Regionalisierungsgesetz sind verschiedene Projekte veranschlagt, u.a. der barrierefreie Ausbau der U-Bahnhaltestellen. Jedoch kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie davon ausgehen, dass diese Gelder schon komplett verplant seien. Die von Ihnen erwähnten 26 Mio Euro aus diesem Topf verteilen sich auf die gesamte Bauzeit. Wenn man von einer drei jährigen Planungs- und Bauzeit ausgeht, dann beträgt die angenommene jährliche Belastung aus diesem Haushaltstitel 8,67 Mio Euro. Es bleiben also dementsprechend Mittel für andere Projekte übrig.
3. Beim Entflechtungsgesetz verteilen sich die Kosten ebenfalls auf angenommene drei Jahre, also 24 Mio pro Jahr. Das Regionalisierungsgesetz sowie das Entflechtungsgesetz regeln Transferleistungen des Bundes an die Länder. Diese Leistungen sind nach Länderquoten aufgeteilt und sind über die Jahre planbar, weil sie keinen Schwankungen unterliegen.
4. Auch die Bundeszuschüsse aus dem GVFG sind über die Bauzeit verteilt anzusetzen. Die Regularien des GVFG schreiben vor, dass erst bei einem planfestgestellten Bauprojekt ein Zuschuss beantragt werden kann. Davor liegen verschiedene Vorstufen, welche u.a. Bauabsichtserklärungen enthalten. Hier wird eine grobe Planung eingereicht für eine Vorprüfung des Bundes gemacht. Dieses ist dann Teil der Kalkulation. Das beschriebene Verfahren gilt für alle Bundesländer die regionale Bauverkehrsprojekt planen und es gibt keine Listen oder Vorbesetzungen von Geldern. Häufig wird das GVFG mit dem Bundesverkehrswegeplan verwechselt, der in der Tat lange Listen mit Vorhaben bis ins Jahr 2025 enthält. Bei regionalen Projekten, die am Ende in den Besitz der Kommune übergehen, gibt es solche Listen nicht. In der Tat haben aber auch andere Bundesländer etliche Pläne "in der Schublade", welche sie dann rausholen, wenn genügend eigenes Geld vorhanden ist, um die Projekte mit den Mitteln des Bundes Projekte umzusetzen. Hamburg konnte dieses bei der Stadtbahn bisher nicht tun, weil hier die Planung abhängig von der jeweiligen politischen Mehrheit ist.
Mit freundliche Grüßen,
Antje Möller