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Angelika Niebler
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Frage von Werner S. •

Frage an Angelika Niebler von Werner S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,
bitte informieren Sie sich über das Thema Sparlampen, da die jetzigen Glühlampen ab 2013 (?) verboten werden sollen( z.B. www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/....). Eine entsprechend ausführliche power-point Präsentation der Vor- und Nachteile kann ich Ihnen in Ihr Büro in Vaterstetten senden.
Sie sind Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der EU, die sich sicherlich mit dem Thema befaßt haben, oder befassen werden.
Es kann nach heutiger Erkenntnis weder im Sinne der Verbraucher noch im Sinne des Umweltschutzes eine sinnvolle Lösung sein. Eine Technologie per Gesetz (!) einführen zu wollen ist, insbesondere im Zusammenhang mit dem Emmissionshandel, kontraproduktiv und führt auf Dauer nicht zum gewünschten Erfolg. Allerdings, bei ca. 2,5 % Lichtstromanteil am Gesamtaufwand Stromenergie wird am untersten Ende angefangen einzusparen, also wiedereinmal soll der wehrlose Verbraucher die Kosten der Umrüstung tragen.Die Stromkonzerne werden die eingesparte CO2 Emmission sofort verkaufen und die Einsparpotenziale sind dahin.
Also weg mit der unsinnigen Gesetzeslage zu Sparlampen, die umweltschädlich und der Gesundheit abträglich sind !!!
Ich bitte Sie sich im Sinne einer klugen Politik gegen die Sparlampen einzusetzen und größere Potenziale anzufassen, als ausgerechnet 2,5 % reglementieren zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Seidel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Seidel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Januar 2009, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Gerne nehme ich zu dem Thema Glühlampenverbot Stellung:

Auf Grundlage der europäischen Richtlinie zur Festlegung von Effizienzkriterien von energieverbrauchenden Geräten (Ökodesign-Richtlinie) hat im Dezember 2008 ein so genannter Komitologieausschuss unter Vorsitz der Europäischen Kommission eine Durchführungsmaßnahme vorgelegt, nach der, wie Sie richtig schreiben, Glühlampen nach und nach durch andere Leuchtmittel wie Energiesparlampen, Halogen- und LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Die Durchführungsbestimmung beinhaltet einen schrittweisen Ausstieg aus der Technologie der Glühlampen bis zum Jahr 2012:

- Ab dem 1. September 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Auch klare Glühlampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
- Ab dem 1. September 2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt oder mehr vom Markt verschwinden.
- Für die klare Glühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab dem 1. September 2011 und
- für die klare Glühlampe mit 25 Watt oder mehr ab September 2012.

Ich teile Ihre Ansicht, dass diese Maßnahme nicht zielführend ist. Viel sorgfältiger hätte in dem Komitologieausschuss, der sich unter Federführung der Europäischen Kommission aus nationalen Experten und den betroffenen Interessenverbänden zusammensetzt, abgewogen werden müssen, was der Markt selbst regulieren kann und wo Gesetzgebung überhaupt notwendig ist. Es stellt sich auch die Frage, wieso die Glühlampe gesetzlich verboten werden muss, wenn die Industrie davon ausgeht, dass Glühlampen spätestens 2015 ohnehin aus den Regalen verschwunden sein werden? Solche Maßnahmen führen zu überflüssiger Bürokratie und höheren Kosten für den Bürger.

Es ist bedauerlich, dass das Europäische Parlament sein Vetorecht in diesem Fall nicht geltend gemacht hat. Lassen Sie mich Ihnen hierzu kurz das Verfahren erläutern: Unter Komitologie versteht man ein Verfahren, bei dem technische Durchführungsmaßnahen von Richtlinien (in diesem Fall der Ökodesignrichtlinie), ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments durch Experten- und Fachausschüsse verabschiedet werden. Solange es sich dabei lediglich um komplexe technische Fragen handelt, ist dies ein guter Weg, um diese von der politischen auf die fachliche Ebene zu bringen und somit das Gesetzgebungsverfahren schneller und effizienter zu machen. Im Falle des "Glühbirnenverbots" kann von einer rein technischen Frage jedoch nicht die Rede sein, da die Auswirkungen auf Verbraucher, Hersteller und Händler sehr weitreichend sind.

Im Rahmen des Komitologieverfahrens konnte das Europäische Parlament Einspruch gegen das Glühbirnenverbot einlegen. Da die Ökodesignrichtlinie, auf deren Grundlage die Durchführungsbestimmung verabschiedet wurde, federführend im Umweltausschuss beraten wurde, hätte ein Veto im Rahmen einer Resolution des Umweltausschusses eingebracht werden müssen. Auf Initiative der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament wurde in dieser Woche im Umweltausschuss über das Glühbirnenverbot beraten. Unser Ziel war es, das Glühlampenverbot zu verhindern, und stattdessen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen, bei dem die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Lampen im Rahmen des Mitentscheidungverfahrens, d.h. unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, beraten werden sollten.

Leider ist unsere Initiative, das Glühlampenverbot zu verhindern, an einer rot-grün-gelben Mehrheit im Ausschuss gescheitert, wie Sie sicher bereits der Medienberichterstattung über dieses Thema entnommen haben. Auch wenn der Einsatz energieeffizienterer Lampen prinzipiell begrüßenswert ist, halte ich die Bevormundung der europäischen Verbraucher für den falschen Weg. Die Bürger sollten Vor- und Nachteile von Leuchtkörpern selbst abwägen und entscheiden können, wie Sie freiwillig und effektiv Energie sparen können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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