Frage an Albert Deß von Gabi U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Deß,
Prof. Dr. Dietich Murswiek beschreibt in seinem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 17.04.09 "Das Ende des Grundgesetzes"
Ich befürchte EU Willkür und die rechtliche Entmachtung des Grundgesetzes. Deshalb werde ich gegen den Vertrag von Lissabon stimmen.
Können Sie mich vom Gegenteil überzeugen und können sie mir das Gegenteil der obigen Behauptung "Das Ende des Grundgesetzes" beweisen, denn es heißt ja- EU Recht geht vor Landesrecht.
MfG Ullmann
Sehr geehrte Frau Ullmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne komme ich zur Beantwortung Ihrer Frage und möchte Ihnen vorweg mitteilen, dass der Vertrag von Lissabon ein EU-Reformvertrag ist und in keiner Weise als Konkurrenz zu dem Grundgesetz zu bezeichnen ist.
Im Gegenteil stärkt der Vertrag von Lissabon die Rechte der EU-Bürger, die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente sowie der lokalen und der regionalen Ebene und sichert nach wie vor das so genannte Subsidiaritätsprinzip.
Der neue Vertrag von Lissabon ist ein Reformvertrag für die Europäische Union. Er will keine Ausweitung der EU-Kompetenzen, sondern sieht eine Reform der EU vor und will die Gemeinschaft demokratischer und transparenter machen. Konkret zu dem Vertrag:
In dem Vertrag sind nur wenige neue Kompetenzen drin – so z.B. gibt es die Rechtsgrundlagen für eine europäische Energie- und Klimapolitik. Dies ist notwendig, um gemeinsam konkrete Ziele und Vorgehen bei der Energieversorgung anzustreben.
Institutionelle Reformen sind sehr wichtig. Die EU wird handlungsfähiger und transparenter. Konkret heißt es, dass das Europäische Parlament (direkt von EU-Bürgern gewählt) gestärkt wird. Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments wird neu geregelt, die Abstimmungen im Rat (Fachminister der Mitgliedstaaten) werden vereinfacht und der Europäische Rat (Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs) wird ein vollwertiger EU-Organ sein. All diesen Reformen sind für die künftige demokratische Handlungsfähigkeit der EU notwendig.
In dem Lissabon-Vertrag ist zum ersten Mal auch das Recht der Mitgliedstaaten zum freiwilligen Austritt aus der EU festgeschrieben. (Würde Deutschland diesen Weg bestreiten, was sehr unwahrscheinlich ist, würde das Grundgesetz alleinige Rechtsgrundlage sein.)
Mit freundlichen Grüßen
Albert Deß