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Sarah Hagmann
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Frage von Anne K. •

Psychotherapie- Honorar kürzen Echt jetzt?

Liebe Frau Hagmann, Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das Honorar für die Psychotherapie nicht gekürzt wird. Das wäre Sparen am ganz falschen Ende. Vielen lieben Dank! A. K.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Sorge: Aus gesundheitspolitischer Sicht ist der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ein verheerendes Signal. 

Ausgerechnet dort, wo ein Großteil der Versorgung für vergleichsweise wenig Geld stattfindet – nämlich in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung – wird gespart. Dabei steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig, die Wartezeiten für viele Patient*innen sind bereits jetzt unzumutbar lang und die Praxen stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Entstehen dadurch Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten, kann das die psychotherapeutische Versorgungslage noch weiter verschärfen. Eine Gesellschaft, in der Menschen psychisch gesund sind und bei Bedarf frühzeitig Unterstützung erhalten, ist widerstandsfähiger gegenüber Krisen.

Unser noch amtierender grüner Gesundheitsminister im Land, Manne Lucha, hat sich daher mit Nachdruck gegenüber der Bundesgesundheitsministerin Warken dafür eingesetzt, alle Möglichkeiten für eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgungssituation zu ergreifen und den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Honorare der niedergelassenen Psychotherapeut*innen und nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V im Wege der Rechtsaufsicht zu beanstanden.

Darüber hinaus unterstütze ich meine grünen Kolleg*innen im Bundestag, die sich mit ihrem aktuellen Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken” für folgende Punkte einsetzen: 

  1. die Angebote für junge Menschen zu verbessern, indem eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen geschaffen wird, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln,
  2. die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken, indem die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung bedarfsgerecht angepasst werden.
  3. die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen zu verbessern, indem insbesondere die ambulante Komplexleistungen für schwer psychisch kranke Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche und die nahtlose ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gezielt gestärkt werden.
  4. die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich abzusichern.

Auch wir werden in der neuen Legislatur ein besonderes Augenmerk auf die psychotherapeutische Versorgung, Prävention und Beratung legen.

Freundliche Grüße

Sarah Hagmann

 

 

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