Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort ausstehend von Turgut Altuğ SPD
Antwort 15.05.2026 von Hakan Demir SPD
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Antwort ausstehend von Nicole Hess AfD
Antwort ausstehend von Ophelia Nick BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Kathrin Gebel Die Linke