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Maximilian Schimmel
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Frage von Johanna B. •

Warum bevorzugen Sie die hessische Sachleistungsbeihilfe einer Pauschalen Beihilfe? (Bezug auf Frage von Herr G. vom 10.2.)

In Ihrer Antwort auf die Frage von Herr G. befürworten Sie die hessische Sachleistungsbeihilfe (SLB) im Vergleich zur Pauschalen Beihilfe (PB). Warum?

Bei der SLB erhalten gesetzlich Versicherte Beamte nur "Im günstigsten Fall" 50% ihrer Krankenkassenbeiträge zurück. Also nur dann, wenn sie ständig krank wären oder der gesetzlichen Krankenkasse unnötig oft auf der Tasche liegen würden. Bei der PB werden einfach pauschal, unabhängig vom gesundheitlichen Wohlbefinden, 50% der Krankenkassenbeiträge vom Land zurück erstattet. Bei einer hessischen Lehrperson wären das monatlich pauschal direkt mal ca. 350€ mehr in der Tasche. Wie kann die SLB mit ihrem unfairen Leistungsprinzip für Sie hier dennoch attraktiver sein?

Selbst wenn die SLB auch andere Leistungen wie z.b. Heilpraktikerkosten berücksichtigt, ist die konstant finanzielle Entlastung der PB (auch mit Blick auf die Einführung in den Nachbarländern, dem Fachkräftemangel und der Inflation) in meinen Augen weitaus attraktiver.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Wie in meiner Beantwortung zur entsprechenden Anfrage am 15. Februar 2024 ausgeführt ist die Beihilferegelung ein eminent wichtiger Baustein bei der Unterstützung unserer Beamten. Wie dargestellt bietet die jetzige Regelung dabei viele Vorteile, die einen merklichen Mehrwert für unsere Beamtinnen und Beamte mit sich bringen.

Natürlich ist auch dieses System nicht vollumfänglich perfekt und muss ständig überprüft und verbessert werden. Daher wird auch unser Beihilfesystem in Hessen regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Die Koalition aus CDU und SPD hat genau diese Evaluierung und Weiterentwicklung des Beihilfesystems auch in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben. Dabei soll der geltende Leistungskatalog überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung wird aufzeigen, welche Verbesserungen und Veränderungen im System vorgenommen werden können.

Grundsätzlich gelten aber natürlich auch hier weiterhin alle beamtenrechtlichen Regelungen und dem System sind entsprechende Grenzen durch die Angebote von GKV und PKV gesetzt.

Viele Grüße 

Max Schimmel

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