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Frage von Antje R. •

Einführung einer Bagatellgrenze bei Sozialgerichten - Wie stehen Sie dazu, eine Streitwertgrenze bei dem Sozialgerichten einzuführen?

Sehr geehrter Herr Buschmann, die Sozialgerichte sind bundesweit stark überlastet. Jeder Versicherter darf sich nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kostenlos an das Sozialgericht wenden. Das bedeutet, dass damit auch Mindestbeträge zum Klagegegenstand werden. So durfte ich erleben, dass mit Klagen versucht wurde, die Zuzahlungen zu einem Hilfsmittel oder einem Krankentransport in Höhe von 10 Euro aufzuheben. Wie stehen Sie dazu, eine Streitwertgrenze bei dem Sozialgerichten einzuführen? Bei den meisten Gerichten gibt es das bereits.

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