Frage von Anna L. • 11.05.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Wenn das Gesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, wird der vollständige Text auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz verfügbar sein