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Frage von Anton H. •

Frage an Brigitte Zypries von Anton H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Zypries,

wie ich einem Bericht in der ARD-Sendung Monitor vom 15.06.2017 entnehmen konnte, wurde durch den Atomfonds die grundgesetzlich vorgegebene Gleichheit vor dem Gesetz unterminiert.
Denn normalerweise gilt bei uns das Verursacherprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der etwas verursacht auch dafür zu haften hat. Dies gilt für alle Personen und alle Firmen. Bis auf die Atomindustrie. Diesen wird staatlicherseits eine Haftungsfreistellung garantiert, für einen äusserst kleinen Obolus, der in den Atomfonds einzuzahlen ist.

Das Nachsehen hat dann der Bürger, der Souverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, der für alle Folge-Kosten der Atomindustrie, wie z.B. für die jahrtausendlange Lagerung, Wartung etc. des tödlich strahlenden Atommülls aufkommen muss. (Es ist ja immerhin schon ein Fortschritt, dass die Wissenschaft inzwischen von der wissenschaftlichen Methode der "Verschüttungstechnik" (böse Zungen bezeichnen das ja auch als unverantwortliches, gedankenloses Runterschmeissen) abgekommen ist.

Wie stehen Sie zu dieser Maßnahme der Haftungsfreistellung durch den Atomfonds?

Halten Sie dies für konform mit dem Grundgesetz, dass vor dem Gesetz alle gleich sind?

Sollten nicht noch weitere Personen oder Firmen so eine Haftungsfreistellung bekommen? Zum Beispiel Spielwarenhändler, damit diese nicht behelligt werden können, wenn Kinderspielzeug Krebs auslöst. Das würde denen -wie auch der Atomindustrie- mehr Planungssicherheit geben. Aber vermutlich hat die Spielzeugindustrie keinen vergleichbaren (Bei-) Helferkreis unter den Abgeordneten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Huber

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Sehr geehrter Herr Huber,

auch für Kernkraftwerke gilt der Grundsatz, dass der Verursacher für die Kosten der Entsorgung einschließlich der Endlagerung aufkommen muss. Diese fallen noch Jahrzehnte nach der Abschaltung des letzten Kernkraftwerks Ende 2022 und in bedeutender Höhe an. Die Bundesregierung setzte deshalb eine Kommission ein, die einen konkreten Vorschlag zum Atomausstieg einschließlich seiner Finanzierung machte. Der Bundestag stimmte dem Vorschlag mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu. Danach bleiben die Betreiber für Stilllegung und Rückbau der Kraftwerke sowie Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig – einschließlich der Finanzierung. Der Bund wird die Zwischen- und Endlagerung verantworten und finanzieren. Dafür stellen die Betreiber dem Bund bereits jetzt 23,4 Mrd. Euro für einen Atomfonds zur Verfügung. Nur wenn sich in der Zukunft herausstellen sollte, dass das Fondskapital plus Zinsen nicht reicht, müsste der Steuerzahler einspringen. Dafür verschwindet aber bereits 2022 mit der Abschaltung das Risiko eines nicht beherrschbaren atomaren Störfalls. Dessen Kosten für den Steuerzahler wären unkalkulierbar hoch. Die Atomindustrie wird also bei der Durchsetzung des Verursacherprinzips nicht gegenüber anderen Industrien bevorzugt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries