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Frage von Dr. Peter J. S. •

Frage an Brigitte Zypries von Dr. Peter J. S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

Warum ist eine Halterhaftung im Strassenverkehr ein Problem? Bei Falschparken wird es doch auch angewandt. Im allgemeinen verleiht man ja sein KFZ nicht an einen Unbekannten. Firmen haben Fahrtenbuecher, also wo liegt das Problem? Bei Halterhaftung koennte man auch Motorradfahrer bestrafen, was haeufig mangels Beweisen misslingt. Warum fahren wohl soviele NL Motorradfahrer ins Sauerland? In NL droht Halterhaftung, in DE nichts wg Helm usw..

Ich bitte um Antwort.

Mit besten Gruessen
Peter J. Stauvermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

eine Halterhaftung im Ordnungswidrigkeitenrecht wird es nicht geben. Sinn der Geldbuße ist es ja gerade, Verhaltensänderungen zu erzielen, dafür zu sorgen, dass der Betroffene sich verkehrskonform verhält. Dieser Erziehungsgedanke würde bei einem Halter, der selbst gar keinen Verkehrsverstoß begangen hat, nicht greifen. Stattdessen käme der eigentliche Verkehrssünder ohne Sanktion davon. Bei einer Halterhaftung würde also auch weiterhin der Motorradfahrer, der bisher nicht ermittelt werden kann, gerade nicht bestraft werden. Das wäre damit kein Gewinn für die Verkehrssicherheit.

Ich weiß, dass dies in manchen EU-Ländern anders gesehen wird, aber ich bin nicht bereit, für die deutsche Rechtsordnung Abstriche beim Schuldprinzip zu machen. Deshalb haben wir bei der Verhandlung auf europäischer Ebene sehr penibel darauf geachtet, dass jeder Mitgliedstaat seine Regeln beibehalten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries