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Werner Hoyer
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Frage von Friedel A. •

Frage an Werner Hoyer von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Alt,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Von Beruf bin ich Volkswirt, habe an der Universität Köln 1977 promoviert, war dort anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde 1985 Leiter des Bereichs "Wirtschaft und Kommunikation" der Carl Duisberg Gesellschaft. Seit Antritt meines ersten Bundestagsmandats im Jahre 1987 übe ich diesen Beruf nicht mehr aus, um mich meinen parlamentarischen Verpflichtungen voll widmen zu können. Dies würde ich im Falle meiner Wiederwahl auch so fortsetzen.

Meine Mitgliedschaften in Gremien übe ich in rein ehrenamtlicher, d.h nicht bezahlter Funktion aus. Hierzu zählen

1. Deutsch-Algerische Gesellschaft e.V.,Bonn, (Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich)
2. Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin, (Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich)
3. Deutsch-Vietnamesische Gesellschaft e.V., Berlin, (Mitglied des Beirates, ehrenamtlich)
4. Europäische Liberaldemokratische Partei (ELDR), Brüssel, (Präsident,ehrenamtlich)
5. Institut für Europäische Politik e.V., Berlin, (Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich)
6. Liberal International (LI), London, (Vizepräsident, ehrenamtlich)
7. MID ATLANTIC CLUB (Mac) e.V., Bonn, (Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich)
8. Petersburger Dialog, Berlin, (Mitglied des Lenkungsausschusses, ehrenamtlich)
9. Villa Lessing - Liberale Stiftung Saar e.V., Saarbrücken, (Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich)

Zum Thema Verhaltensregeln für Abgeordnete:

Zum Ende der 14. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag eine Änderung seiner Verhaltensregeln vorgenommen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde entsprechend novelliert. Nach der Neuregelung besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung von Beraterverträgen. Anzugeben sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit. Zu veröffentlichen sind
darüber hinaus neben dem Beruf oder dem Mandat ausgeübte Tätigkeiten,insbesondere gutachterliche, publizistische und Vortragstätigkeiten. Anzugeben sind Art der Tätigkeit, Name und Anschrift des Auftraggebers, sofern das Entgelt mehr als 3.000 € im Monat oder 18.000 € im Jahr übersteigt. Zudem besteht eine Veröffentlichungspflicht bei einer Beteiligung an einer Kapital- oder Personengesellschaft, wenn dem Mitglied des Deutschen Bundestages mehr als 25 % der Stimmrechte zustehen.

Hierbei handelt es sich - wie gesagt - nicht um eine Bitte oder Richtlinie, sondern um VeröffentlichungsPFLICHTEN, die von jedem Abgeordneten zu erfüllen sind.

Diskutiert wurde bei der erfolgten Novellierung der Verhaltensregeln auch die Forderung nach einer vollständigen Offenlegung aller Einkünfte, die aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion allerdings (verfassungs-)rechtlich bedenklich wäre. Ebenso wie für alle übrigen Bürger gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - und das daraus folgende Steuergeheimnis -auch für Abgeordnete. Hinzu kommt, dass manche Berufsgruppen besonderen Verschwiegenheitspflichte unterliegen, die auch die jeweilige Vergütungshöhe umfassen. Zu beachten ist darüber hinaus der Schutz der Grundrechte Dritter, wie z.Bsp. Ehepartnern, deren finanzieller Rahmen bei einer gemeinsamen
Veranlagung dann ebenfalls voll veröffentlicht würde.

All dies zeigt, dass auch bei den Verhaltensregeln für Abgeordnete das richtige Augenmaß angelegt werden muß. Die Befolgung der Regeln sollte für jeden Politiker eine Selbstverständlichkeit sein.

In der Hoffnung, Ihnen mit der Beantwortung dieser Fragen behilflich gewesen zu sein, sowie

mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Hoyer, MdB