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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Tauber von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Dr. Tauber,

laut meiner Beobachtung lassen nicht wenige Unternehmen in ihren Ausschreibungen betreffs Jobs und Praktika eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.

1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung

Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.

Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 (zudem nichtssagende) Wörter.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd

Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm

Frage 1:

Was halten Sie von der Idee, dass der Gesetzgeber aussagefähige Informationen in Ausschreibungen betreffs der Vergütung vorschreibt?

2. unvergütete Praktika

Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/204341-praktikumsstelle-fuer-psychologie-studierende

Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm

Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Forderung nach einer gerechten Bezahlung teile ich vorbehaltlos. In Bezug auf Praktika ist eine Bindung an den Mindestlohn jedoch problematisch. Aktuell gilt dieser zwar allgemein auch für Praktika, ausgenommen sind hiervon jedoch die von Ihnen angesprochenen Pflichtpraktika von Studierenden und Auszubildenden.

Bereits kurz nach der Einführung des Mindestlohn 2015 hat sich gezeigt, dass die Änderung zu einem starken Rückgang sowohl der betroffenen als auch der insgesamt verfügbaren Praktikumsplätze geführt hat. Weiterhin sind Unternehmen auf Praktika ausgewichen, für die kein Mindestlohn vorgesehen ist und haben bevorzugt Praktikumsplätze an internationale Studierende vergeben, in deren Studienordnungen wesentlich häufiger Pflichtpraktika verankert sind. Eine Vergütungspflicht für die verbleibenden, von der Mindestlohnregelung ausgeschlossenen Praktika, würde voraussichtlich einen Großteil der verbleibenden Praktikumsplätze gefährden. Hier ist ein weitaus stärkerer Effekt zu erwarten als bei der Einführung des Mindestlohn 2015. Es sind nicht nur weitere Arten von Praktika von der Regelung betroffen, Unternehmen verlieren zusätzlich jegliche Ausweichmöglichkeiten, welche die Auswirkungen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Praktika 2015 noch gemindert hatten.

Hierbei sind vor allem Studierende die Leidtragenden – weniger verfügbare Praktikumsplätze hindern die Menschen in Studium und Ausbildung. Dies zahlt sich auf Dauer nicht aus. Eine Kopplung aller Praktika an den Mindestlohn ist in meinen Augen daher schlicht nicht zielführend.

Dem Vorschlag, gesetzlich vorzuschreiben in Ausschreibungen die exakte Praktikumsvergütung anzugeben, stehe ich kritisch gegenüber. Die Grundsätze und Mechanismen der Sozialen Marktwirtschaft geben mit der Effizienz von Markt und Wettbewerb Freiräume und Anreize für Innovationen, Leistung und Eigenverantwortung vor. In der CDU setzen wir auf einen adäquaten Ordnungsrahmen statt auf Einzelfallregelungen und staatliche Interventionen. Eine Notwendigkeit in diesem Fall gesetzlich einzugreifen, liegt für mich nicht vor. Die Angabe der Vergütung in Ausschreibungen ist sicher in einigen Fällen komfortabel und oftmals wünschenswert, kann aber auch einfach angefragt werden.

Für Ihre Fragen und das politische Interesse bedanke ich mich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Tauber