Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Christoph W. •

Frage an Kerstin Griese von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Griese,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokratin diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich zurecht um das Gemeinwesen, den Schutz der Gesundheit und des Lebens jedes einzelnen. Drei Viertel aller Deutschen befürworten grundsätzlich die aktuellen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, wobei unter diesen der Anteil derer momentan erheblich ansteigt, die sich härtere Einschnitte wünschen. Denn leider haben es die Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) im März versäumt, sich auf wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung der B-117-Mutation zu verständigen und vor Ort konsequent umzusetzen. Deshalb hat nun der Bund seine Gesetzgebungskompetenz an sich gezogen. Dies ist laut Artikel 74, Absatz 1, Nummer 19 des Grundgesetzes erlaubt und widerspricht mitnichten unserer Verfassung. Der Infektionsschutz unterliegt der so genannten „konkurrierenden“ Gesetzgebung, demnach dem Bund die Kompetenz zusteht, mit bundesgesetzlichen Regelungen an die Stelle von Landesrecht zu treten. Dies geschieht auf der Basis des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Dieses Grundrecht ist durch die Coronapandemie massiv bedroht und muss mit Nachdruck verteidigt werden.

Alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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