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Frage von Florian M. •

Frage an Katrin Kunert von Florian M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kunert,
ich habe vier Themen für Sie, die vielleicht besonders die jüngere Generation interessieren wird.

1. Sie sind für einen gesetzlichen Mindestlohn, doch wie steht es mit einer
gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für Menschen in einer Ausbildung?
Und wie stark sehen Sie den Staat in der Pflicht (vor allem junge Menschen) bei der Finanzierung einer Zweitausbildung zu unterstützen?

2. Welche Rolle spielt für Sie die Bekämpfung der sog. Abmahnanwälte, also solche Anwälte die ihren Lebensunterhalt zu einem Großteil durch das Abmahnen von Nutzern bestreiten, die bspw. auf ihren nicht kommerziellen Internetseiten die in Deutschland geltende (relativ strenge) Impressumspflicht vernachlässigt haben oder im Namen von Rechteverwertern Verbraucher unverhältnismäßig hoch abmahnen?

3. Wie stehen Sie zur Debatte des bedingungslosen Grundeinkommens?
Welche Stellung beziehen Sie in der Debatte?
Was spricht für Sie persönlich dagegen oder dafür?

4. Wie stehen Sie zum Thema der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen?
Einerseits erhofft man sich davon einen Rückgang der Kriminalität, andererseits ist es ein weiterer Schritt in die Einschränkung der Privatsphäre der Bürger.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gern antworte.

1. Sie sind für einen gesetzlichen Mindestlohn, doch wie steht es mit einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für Menschen in einer Ausbildung?
Und wie stark sehen Sie den Staat in der Pflicht (vor allem junge Menschen) bei der Finanzierung einer Zweitausbildung zu unterstützen?

Für mich ist es nur konsequent, wenn DIE LINKE nicht nur für einen gesetzlichen Mindestlohn kämpft, sondern auch die Idee einer Mindestausbildungsvergütung unterstützt. Über die Höhe muss man sicher noch diskutieren. Fest steht allerdings für mich, dass die Mindestausbildungsvergütung so hoch sein muss, dass Auszubildende finanziell unabhängig von ihren Eltern sind und sie ihre Zukunft selbständig gestalten können.

Eine angemessene Ausbildungsvergütung, würde auch während einer Zweitausbildung die größten finanziellen Belastungen abfangen. Von daher sehe ich (wie auch bei der Erstausbildung) in erster Linie die Unternehmen in der Pflicht, eine gute Ausbildungsvergütung zu zahlen. Nach dem Motto: Wenn gute Ausbildungsvergütung, dann keine staatlichen Leistungen notwendig! Immer den Staat in die Pflicht zu nehmen, zumal es sich um eine Zweitausbildung handelt, ist sicher nicht der Königsweg. Wenn allerdings die konkrete Situation so ist, dass das Geld nicht zum Leben reicht, dann darf sich auch der Staat nicht verwehren. Dann steht er in der Pflicht, die Finanzierung einer Zweitausbildung zu unterstützen.

2. Welche Rolle spielt für Sie die Bekämpfung der sog. Abmahnanwälte, also solche Anwälte die ihren Lebensunterhalt zu einem Großteil durch das Abmahnen von Nutzern bestreiten, die bspw. auf ihren nicht kommerziellen Internetseiten die in Deutschland geltende (relativ strenge) Impressumspflicht vernachlässigt haben oder im Namen von Rechteverwertern Verbraucher unverhältnismäßig hoch abmahnen?

Die Bekämpfung des Abmahnunwesens spielt für mich und DIE LINKE eine große Rolle. Wir haben bereits 2011 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der das Abmahnunwesen wirksam bekämpft hätte ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706483.pdf ). Wir fordern darin, dass der Gebührenstreitwert im Gerichtskostengesetz gedeckelt werden soll. Die Folge: Anwälte würden an massenhaften Abmahnungen nicht mehr so viel verdienen wie heute. Das Geschäftsmodell Abmahnung würde unattraktiv. Darüber hinaus tritt DIE LINKE für eine Regelung ein, bei der zwischen kommerziellen und privaten Urheberrechtsverstößen klar unterschieden wird. Flankieren wollen wir dies durch die Schaffung eines Gegenkostenanspruchs, wenn jemand zu Unrecht abgemahnt wird.

3. Wie stehen Sie zur Debatte des bedingungslosen Grundeinkommens?
Welche Stellung beziehen Sie in der Debatte?
Was spricht für Sie persönlich dagegen oder dafür?

Es ist schwierig, die Frage mit nur wenigen Sätzen zu beantworten. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es ja auch innerhalb der LINKEN hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Ich zähle allerdings zu denjenigen, die sich bisher gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen.

Hinter der Debatte um das Grundeinkommen steht eine sehr grundsätzliche Debatte darüber, wie eine Gesellschaft funktionieren soll. Soll sie aus Individualisten bestehen oder soll es eine sozial gerechte und vor allem solidarische Gesellschaft sein, in der alle Verantwortung tragen und ihren Beitrag leisten. In dem Zusammenhang geht es auch um die Solidarität zwischen Menschen, die in Erwerbsarbeit stehen und solchen, die nicht in Erwerbsarbeit stehen. Ich befürchte, dass sich Menschen, die ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, eher selten dafür interessieren, wie es anderen Menschen geht. Im Prinzip wird der jetzige Zustand der Entsolidarisierung zementiert.

Insofern befördert das Grundeinkommen die in der Gesellschaft ohnehin starken Tendenzen der Individualisierung sozialer Probleme und die Entsolidarisierung unter den Lohnabhängigen. Es befördert den weiteren Abbau der solidarischen Sicherungssysteme, erweitert gleichzeitig den Zugriff des Staates auf soziale Sicherung und macht diese noch stärker zur Manövriermasse von Haushaltspolitik.

4. Wie stehen Sie zum Thema der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen?
Einerseits erhofft man sich davon einen Rückgang der Kriminalität, andererseits ist es ein weiterer Schritt in die Einschränkung der Privatsphäre der Bürger.

Videoüberwachung suggeriert nur eine scheinbare Sicherheit, greift tief in Persönlichkeitsrechte ein und kann eine qualifizierte Polizeiarbeit und -präsenz in keiner Weise ersetzen. Nach wie vor existiert keine Statistik, die belegen könnte, in wie vielen Fällen eine Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten beigetragen hat. Trotzdem wird so getan, als ob die Videoüberwachung die neue Allzweckwaffe bei der Kriminalitätsbekämpfung sei. Hinzu kommt, dass damit massive datenschutz- und bürgerrechtliche Probleme verbunden sind, die offensichtlich nicht nur in Kauf genommen, sondern bewusst eingegangen werden. Hier müsste endlich gegengesteuert werden.

Sicher muss man sowohl Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger als auch ihr Bedürfnis nach einer hohen öffentlichen Sicherheit ernst nehmen. Hier liegt auch die Verantwortung für Politik. Zum einen muss für mehr personelle Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum gesorgt werden, zum anderen muss konkret untersucht werden, was im Alltag für Bürgerinnen und Bürger bedrohlich sein könnte. Sind Tunnel zu dunkel, Geschäftsstraßen zu verlassen, Parkhäuser zu groß und ohne Personal? Bestimmen Neonazi-Gruppen die Atmosphäre im Viertel oder wird der Personennahverkehr zu früh am Abend eingestellt? Steigt die Kriminalität in bestimmten Stadtteilen tatsächlich oder produzieren nicht vielmehr reißerische Medienberichte ein Bedrohungsgefühl? Warum steigen bestimmte Formen jugendlicher Gewalt und welche Rolle spielen dabei soziale Lage, Situation der Bildungs- und Freizeiteinrichtungen? Öffentliche Sicherheit setzt nicht auf die von der Inneren Sicherheit angebotenen technischen Lösungen wie biometrische Daten, elektronische Einlasskontrollen, flächendeckende Videoüberwachung von Straßen und Plätzen.

Bürgerinnen und Bürger, Behörden, gesellschaftliche Institutionen wie Schulen, Kirchen oder Freizeiteinrichtungen müssen gleichberechtigt prüfen, woher Unsicherheitsgefühle und reale Bedrohungen im Alltag tatsächlich kommen. Dann kann an diesen Ursachen auch angesetzt und gehandelt werden.