Frage von Reiner R. • 20.05.2024
Antwort ausstehend von Dagmar Schmidt SPD
Diesen Straftatbestand aufzuklären ist allerdings nicht die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, sondern der jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sie können beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität der jeweiligen Abgeordneten beantragen.
Für mich bedeutet das, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sehr wohl ihrem Auftrag nachkommen. Die Arbeit der Polizei Schleswig-Holstein und der Staatsanwaltschaft kann ich jedoch nicht kommentieren, da ich weder weisungsbefugt bin noch Einsicht in Ermittlungsakten nehmen kann.