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Frage von Hans-Jörg S. •

Frage an Dagmar Freitag von Hans-Jörg S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Betrifft:
Zukünftige Besteuerung von Reisemobilen.
Erst vergangenes Jahr haben wir uns eine ausgemusterte, mobile Sparkassenfiliale gekauft und dann mit viel Eigenleistung in unzähligen Stunden Arbeit zum Wohnmobil umgebaut. Das Wohnmobil ist für uns ein Stück Freiheit, mit dem wir vorrangig deutsche Gebiete bereisen. Da unser Sohn zur Schule geht, sind wir mit diesen Fahrten an die Schulferien gebunden. Daraus resultiert, dass das Fahrzeug effektiv lediglich wenige Wochen genutzt wird und den Rest der Zeit herumsteht.
Die bisherige Regelung für die Besteuerung von Wohnmobilen war gewichtsbezogen, wie bei LKWs. Wie es in der Zukunft aussehen soll, versuche ich und viele andere Betroffene bereits seit ende vergangenen Jahres (2004) herauszufinden. Leider bekommt man zu dieser Problematik von keiner Seite eine wirklich brauchbare Information, sondern lediglich Standardtexte, die nicht auf die Frage antworten, sondern allgemein um das Problem herum formuliert sind.
Sollte, wie bereits an verschiedenen Stellen angekündigt, die Steuer hubraumbezogen nach PKW-Maßstäben berechnet werden, wäre die Arbeit, die wir in der Vergangenheit in das Auto hineingesteckt haben, vergebens war. Die jährliche Steuer würde sich dann statt auf 500 Euro, wie bisher, auf sage und schreibe über 2200,-EUR belaufen. Dieser Betrag, gefordert für ein Fahrzeug, das nur wenige Tage im Jahr genutzt wird, macht die Sache Reisemobil vollkommen uninteressant, da es für eine normalverdienende Familie einfach nicht finanzierbar ist. Immerhin würde man dann mehr Steuern bezahlen, als ein täglich intensiv genutzter 40to-Lastzug!!! Das ist besonders schade, da dies die Betroffenen unerwartet trifft. Bei der Anschaffung des Reisemobils wurden die laufenden Kosten natürlich berücksichtigt, jedoch nicht in dieser, nun im Raum stehenden Form. Traurig ist das besonders, da viele der Reisemobile auf den Strassen noch in Deutschland gefertigt werden und nicht, wie sonst üblich, bereits ins Ausland verlagert wurden. Sollte diese Wuchersteuer kommen, sehe ich hier viele Arbeitsplätze bei den Herstellern sowie auch in der gesamten Tourismusbranche (Stellplatzbetreiber, Campingplätze, ...) akut gefährdet. Auch die Bereiche, die von dem Tourismus in deutschen Gebieten profitieren werden voraussichtlich deutliche Einbussen vezeichnen "dürfen", denn wie ich selbst werden auch viele andere Menschen dann lieber für deutlich weniger Geld ins Ausland fliegen und dort den Tourismus fördern. Dass diese Art der Fortbewegung dann förderlich für die Umwelt ist, wage ich zu ernsthaft zu bezweifeln. Wenn aber solche Verkehrsmittel vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, dann muss man offenbar mit mehr verbranntem Kerosin leben.
Speziell mache ich mir auch Sorgen darüber, ob diese horrende Steuer unter Umständen rückwirkend zum 01.05.2005 nachgefordert wird. Dies würde unser Haushaltsbudget empfindlich aus dem Ruder werfen...
Mich interessiert nun Ihre Einstellung zu diesem Thema. Ich würde mich über eine "persönliche" Antwort von Ihnen freuen, die vielleicht ein wenig Licht ins dunkel bringt.

Mit freundlichem Gruss
Hans-Jörg Schulze
Mittelstr. 15
58840 Plettenberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulze,

herzlichen Dank für Ihre über kandidatenwatch.de übermittelte Anfrage bezüglich der Besteuerung von Wohnmobilen. Bereits im März d.J. hatten Sie eine ähnliche Anfrage an mein Büro gerichtet. In meiner Antwort vom 1. April 2005 hatte ich die Hintergründe der unterschiedlichen Besteuerung von PKW und Nutzfahrzeugen und den damaligen Sachstand der Diskussion über eine Ausnahmeregelung für Wohnmobile dargestellt.

Ich wiederhole noch einmal mit Nachdruck, dass die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Sommer 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3468) einzig zum Ziel hatte, das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen. Die Bundesregierung ist dieser Initiative nachgekommen und hat mit Zustimmung des Bundesrates den § 23 Abs. 6a der StVZO gestrichen.Dieser regelte, dass als Personenkraftwagen auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 Tonnen als Personenkraftwagen (mit Besteuerung nach Hubraum und Emission) zu bezeichnen waren, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben. Demnach wurde die Besteuerung von über 2,8 Tonnen schweren Geländewagen, sogenannte SUVs (Sport Utility Vehicles), entsprechend der Regelung für Nutzfahrzeuge nach dem zulässigem Gesamtgewicht festgesetzt.

Diese Steuerungerechtigkeit wollten wir mit unserem o.g. Fraktionsantrag vom 30.06.2004 beseitigen, eine höhere Besteuerung von Wohnmobilen hatten wir keinesfalls beabsichtigt.
Seit meinem Schreiben vom April hat sich in dieser Sache einiges getan:

Die damals noch SPD-geführte Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat im Bundesrat am 13. April d.J. einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung eingebracht (Bundesratsdrucksache 229/05). Dieses soll die Besteuerung für Wohnmobile neu regeln. In Zukunft soll für alle Wohnmobile (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht) und andere Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, Pick-Up-Fahrzeuge sowie Pritschenwagen mit Doppelkabine die Besteuerung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht erfolgen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem Bundestagsantrag vom 20. April 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5347) an die Länder appelliert, dem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgen und sich gegen eine Steuererhöhung auf Kosten der Wohnmobilbesitzer zu stellen.

Die Vorlage aus NRW ist in der Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 zur weiteren Beratung federführend an den Finanzausschuss und – mitberatend – an den Umweltausschuss sowie den Verkehrsausschuss überwiesen worden. In der Sitzung des Bundesrates vom 27. Mai 2005, in der der NRW-Antrag erneut beraten werden sollte, ist dieser von der Tagesordnung genommen worden, so dass eine endgültige Entscheidung über den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen nicht gefallen ist.

Die Entscheidung liegt also weiter bei den Regierungen der Länder. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Aktivitäten des Bundesrates in dieser Sache in der kommenden Wahlperiode aufmerksam verfolgen und auf eine für Wohnmobilbesitzer zufriedenstellende Lösung hinarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag