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Boris Rhein
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Frage von Milena B. •

Weshalb soll beim Hessengeld das entscheidende Datum das der Beurkundung selbst sein und nicht das Datum der Kaufpreiszahlung und damit der Eigentumsübergang?

Sehr geehrter Herr Rhein,

wir haben im Oktober 23 als junges Paar den Sprung gewagt, unser Traumhaus zu erwerben.

Wir haben vertraglich festgehalten, dass der Kauf erst am 30.04.24 geschieht, auch mit der Hoffnung, dass das Wahlversprechen Hessengeld zeitnah umgesetzt wird und wir mit dem Aufschub des Kaufes ggf. auch anspruchsberechtigt sein könnten.

Jetzt wurde bekannt, dass das Beurkundungsdatum ausschlaggebend sein soll, nicht die Kaufpreiszahlung und damit der Eigentumsübergang.

Damit wäre wir nicht berechtigt obwohl das Haus vor dem Stichtag 01.03.24 weder uns war, noch dass wir sonst einen Vorteil davon hatten. Wir werden also dafür bestraft, dass wir den Kauf zum 30.04.24 bereits letztes Jahr, aus Sicherheitsgründen für beide Seiten, beurkundet haben. Wir ächzen nicht weniger unter der immensen Grunderwerbssteuer und den enormen Zinsen von letztem Herbst.

Wir bitten Sie, kann man solche Fälle nicht miteinbeziehen, wo das Eigentum/Zahlung nach dem Stichtag über ging?

Mfg

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