Fragen und Antworten

Portrait von Norbert Königshofen
Antwort von Norbert Königshofen
CDU
• 05.08.2009

(...) Dadurch wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweitenbegrenzung bei der passiven Sterbehilfe bewusst konterkariert. Eine intensive Aufklärung und Beratung über die richtige Abfassung von Patientenverfügungen wird damit künftig zu einer wichtigen Aufgabe für Ärzte, Verbände und kirchliche Träger. Leider nimmt allerdings gerade der vom Bundestag nun angenommene Gesetzentwurf - anders als die konkurrierenden Entwürfe - die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf. (...)

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Abstimmverhalten

Über Norbert Königshofen

Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Berufliche Qualifikation
Studiendirektor, Diplomhandelslehrer
Geburtsjahr
1943

Kandidaturen und Mandate

Kandidat Bundestag Wahl 2005

Angetreten für: CDU
Wahlkreis: Essen II
Mandat gewonnen über
Wahlliste
Wahlkreis
Essen II
Wahlkreisergebnis
27,40 %
Wahlliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenposition
10

Abgeordneter Bundestag 2005 - 2009

Fraktion: CDU/CSU
Eingezogen über die Wahlliste: Landesliste Nordrhein-Westfalen
Mandat gewonnen über
Wahlliste
Wahlkreis
Essen II
Wahlliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenposition
10