Fragen und Antworten
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Abstimmverhalten
Änderung des Infektionsschutzgesetzes und Grundrechtseinschränkungen
Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Einsatz deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan
Keine Verwendung von geschlechtergerechter Sprache
Über Marcus Weinberg
Kandidaturen und Mandate
Kandidat Bundestag Wahl 2021
Kandidat Hamburg Wahl 2020
Politische Ziele
Moin Hamburg!
Ich stehe für eine plietsche Stadt.
Nur eine exzellente Wissenschaftsmetropole bleibt eine starke Wirtschaftsmetropole.
Ich möchte eine freie Stadt und nur eine sichere Stadt, ist eine freie Stadt.
Zu einem Leben in Sicherheit und Freiheit gehören der Schutz vor Kriminalität, Terror, Gewalt und Respekt der Privatsphäre.
Mir liegt eine lebenswerte Stadt am Herzen.
Die wachsende und zusammenwachsende Stadt Hamburg muss trotzdem liebens- und lebenswert bleiben.
Eine Stadt - Ein Tag - Ein Euro!
Wir brauchen eine neue Mobilität.
Für eine verantwortungsbewusste Stadt. Mit attraktiven Mobilitätskonzepten Anreize zum Umstieg auf Alternativen zum eigenen Auto schaffen und das Hamburger Verkehrschaos beenden.
Der Nahverkehr braucht Pünktlichkeit und Bequemlichkeit und muss bezahlbar und klimafreundlich sein.
Deshalb setze ich auf das 1 Euro Ticket, eine engere Taktung der Busse und Bahnen, den Ausbau von CarSharing und die Abschaffung der P+R Gebühren.
Das alles macht unsere Stadt innovativ und zukunftssicher.
So erhalten wir uns den Wirtschafts-, Wissenschafts und Innovationsstandort Hamburg.
Dafür trete ich am 23. Februar zur Bürgerschaftswahl an.
Für die #zusammenwachsendeStadt
Ihr Marcus Weinberg
Abgeordneter Bundestag 2017 - 2021
Kandidat Bundestag Wahl 2017
Abgeordneter Bundestag 2013 - 2017
Kandidat Bundestag Wahl 2013
Abgeordneter Bundestag 2009 - 2013
Kandidat Bundestag Wahl 2009
Politische Ziele
Wahlkreis Altona:
Mit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag als Abgeordneter des Wahlkreises Altona konnte ich mein Engagement für Altona, für das ich vier Jahre als Bezirksabgeordneter und vier Jahre als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft gearbeitet habe, weiter ausbauen.
Vor Ort in Altona
Durch regelmäßige Stadtteilbesuche und Veranstaltungen in allen Stadtteilen Altonas und den Elbvororten und in vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Initiativen und der Wirtschaft konnten wir gemeinsam mit den Bezirks- und Bürgerschaftsabgeordneten Antworten und Lösungen auf die "Altonaer Herausforderungen" finden. Für die Interessen Altonas war ich Ansprechpartner und Vermittler gleichzeitig. Die Verbindung von der Kommunalpolitik bis zur Bundespolitik ist für die Menschen im Wahlkreis und mich wichtig – von der Verkehrsberuhigung in ihrer Straße bis zur Steuerpolitik. Auch war und ist es mir wichtig, bestimmte bundespolitische Inhalte mit den Menschen und Experten dort zu diskutieren, wo Politik auch wirkt und wo die Menschen betroffen sind.
Beispiel: Wissenschaftsstandort Altona immer wichtiger
Mit dem zur Helmholtz-Gemeinschaft gehörenden Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY befindet sich in Altona ein weltweit geachtetes Forschungszentrum der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, an dem zahlreiche Wissenschaftler arbeiten. Als Mitglied des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung freue ich mich ganz besonders, dass mit der im Jahre 2007 begonnenen Errichtung des Röntgenlasers XFEL (X-Ray Free-Electron-Laser) ein weiteres herausragendes und zukunftsweisendes Forschungsprojekt in Altona etabliert wird und werde mich weiterhin für eine Intensivierung der Wissenschaftsarbeit im Bezirk Altona einsetzen.
Beispiel: Für einen kompletten A7-Deckel
Nach über dreißig Jahren wird der unsägliche Schnitt quer durch die Stadtteile Othmarschen und Bahrenfeld beseitigt und Altona wieder zusammenwachsen. Seit hier täglich mehr als 130.000 LKW und PKW die A7 befahren, waren weite Teile der hochattraktiven Wohnviertel starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Mit dem Bau des Deckels werden endlich die Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner erheblich reduziert und ein Zeichen städteplanerischen Gestaltungswillens gesetzt. Ich freue mich für Altona und ganz besonders die betroffenen Stadtteile, sehe aber auch, dass es eine Deckellösung "aus einem Guss" geben muss, eine klaffende Lücke am nördlichen Tunnelmund ist für mich keine Lösung!
Beispiel: Integrationsarbeit ist Zukunftsarbeit
Bildung darf nach meiner Auffassung nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist für mich der entscheidende Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Gerade wir in Hamburg und Altona müssen uns intensiv mit der Frage beschäftigen, wie wir Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft nachhaltig integrieren können, da auch in Altona die Hälfte der Bewohner einen Migrationshintergrund aufweist.
Daher habe ich diese Themen in mehreren Veranstaltungen sowohl in Altona als auch Berlin stets miteinander verknüpft. Besonders erfolgreich war die Ende 2006 stattgefundene Veranstaltung "Zukunftsaufgabe Integration", für die ich neben unserem Ersten Bürgermeister Ole von Beust und weiteren Hamburger Politikern auch Frau Prof. Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, gewinnen konnte.
Verteidigung:
Weiterentwicklung des Bundeswehr-Standortes Hamburg
In der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages habe ich mit dazu beitragen können, den Bundeswehr-Standort Hamburg entscheidend weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu gestalten: Auf meine Initiative hin haben das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg und die Universitätsklinik eine Vereinbarung getroffen, die das Bundeswehrkrankenhaus in den Stand eines akademischen Lehrkrankenhauses des UKE versetzt. Von dieser Kooperation profitieren sowohl die beiden Krankenhäuser als auch die medizinische Versorgung der Hamburger Bevölkerung allgemein.
Wehrpflicht zukunftsfest ausgestalten
Neben der weiteren Bewältigung der Auslandseinsätze und der Fortentwicklung der Bundeswehr wird es in der nächsten Legislaturperiode auch darum gehen, die allgemeine Wehrpflicht zukunftsfest auszugestalten. Auch wenn derzeit formal die rechtlichen Voraussetzungen der Wehrgerechtigkeit eingehalten werden, empfinden Viele es als ungerecht, wenn rund 50 Prozent der jungen Männer eines Geburtsjahrgangs aufgrund von Ausnahmeregelungen oder der Einstufung in Tauglichkeitsstufen höher Tauglichkeitsgrad 2 weder einen Wehrdienst noch einen Wehrersatzdienst leisten müssen. Dieser Zustand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt – wir dürfen aber die Zukunft der Wehrpflicht in Deutschland nicht gerichtlichen Entscheidungen überlassen, sondern müssen dieses Problem politisch lösen.
Dabei sind weder die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht noch die Einführung einer "freiwilligen Wehrpflicht" zielführend.
Vielmehr muss es darum gehen, die allgemeine Wehrpflicht um eine dritte Säule eines Zivilschutzdienstes zu erweitern: Wer weder den Wehrdienst noch den Wehrersatzdienst ableisten will oder aufgrund eines Tauglichkeitsgrades von 3 oder 4 diesen Dienst nicht ableisten kann, wird zum Dienst im Bereich des Zivilschutzes herangezogen. Dadurch stellen wir die allgemeine Wehrpflicht auf eine breitere Basis und leisten somit einen wichtigen Beitrag auch zur gefühlten Wehrgerechtigkeit. Zudem stärken wir die Zivilschutzkomponente in Deutschland, die aufgrund beispielsweise klimatisch bedingter oder möglicherweise terroristisch verursachter Großschadenslagen künftig eine immer größere Bedeutung einnehmen wird. Die bestehenden Zivilschutzträger, die wie das THW oder die freiwilligen Feuerwehren vor allem auf ehrenamtlichem Engagement basieren, können in ihrer wichtigen Arbeit sinnvoll durch Zivilschutzdienstleistende ergänzt werden.
Der Herausforderung, die allgemeine Wehrpflicht wieder auf ein breites Fundament zu stellen, werde ich mich in der kommenden Legislaturperiode gerne stellen.
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Mit der erneuten Einsetzung des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung in der 16. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag seine aktive Rolle in der Debatte um Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit weiter verstärkt. Der Parlamentarische Beirat hat unter anderem die Aufgabe, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten und insbesondere bei der Festlegung und Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze und bei der Entwicklung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie mitzuwirken.
Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung
Eine nachhaltige Entwicklung ist eine langfristige und politikfeldübergreifende Aufgabe, bei deren Gestaltung über den Tellerrand kurzfristiger politischer Entscheidungen innerhalb einer Legislaturperiode hinaus geschaut werden muss. Der Parlamentarische Beirat hat sich daher dafür eingesetzt, die bei der Erstellung von Gesetzen vorgeschriebene Gesetzesfolgenabschätzung um den Aspekt einer Nachhaltigkeitsprüfung zu erweitern. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Künftig wird es bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen auch um die Frage gehen, inwieweit Umweltschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie so zusammengeführt werden, dass die Entscheidung unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig ist.
Die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein großer Erfolg, den wir in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erringen konnten. Gleichzeitig ist dies eine immense Herausforderung für die künftige Politik.
Voraussetzung für den Erfolg der Nachhaltigkeitsprüfung ist eine effektive Kontrolle und politische Bewertung der Prüfungsergebnisse. Dabei geht es neben der formalen Verfahrenskontrolle aus parlamentarischer Sicht vor allem um eine politische Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung also letztendlich auch darum, Prioritäten zu setzen und zu entscheiden, ob die beabsichtigten Wirkungen eines Gesetzes die unbeabsichtigten Nebenwirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie rechtfertigen. Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht uns künftig solch einen Abwägungsprozess in der Gesetzgebung und macht diesen transparent und nachvollziehbar.
Letztendlich leistet die Aufnahme der Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung und die Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren einen entscheidenden Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit und einer zukunftsfähigen Politik. An diesem Prozess werde ich mich als Mitglied des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung auch in der kommenden Legislaturperiode gerne wieder beteiligen.
Bildung und Forschung:
Mehr Geld für Bildungschancen und Forschungsvorhaben
In der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode sind die Bundesmittel für Forschung und Entwicklung um 3 Mrd. Euro gestiegen, von 9 Mrd. auf ca. 12 Mrd. Euro. Dies ist einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik, und es ist die denkbar beste Vorbereitung auf die unvorhergesehene Wirtschaftskrise.
Den Kurs, den die unionsgeführte Bundesregierung in den letzten Jahren verfolgt hat, wollen wir fortsetzten. Der Haushalt soll in 2010 erneut um 3 Prozent anwachsen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist er der einzige Haushalt eines Bundesministeriums, der deutlich zulegt. In den Jahren 2011 bis 2013 sind 4,7 Mrd. Euro eingeplant für die Exzellenzinitiative, den Pakt für Forschung und Innovation und den Hochschulpakt II. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung dieser von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Programme (Gesamtumfang 18 Mrd. Euro bis 2019). Mehr Geld für Bildung und Forschung: Zur Überwindung der Krise brauchen wir einen neuen technologischen Schub für ein nachhaltiges Wachstum. Nur wenn wir bei den Investitionen für Bildung und Forschung nicht nachlassen, kann uns ein "zweites Wirtschaftswunder" gelingen.
Klare Kompetenzen in der Bildung
Ziel der Förderalismusreform war eine Entflechtung von gesetzgeberischen und Verantwortungskompetenzen zwischen Bund und Ländern und damit eine Reduzierung möglicher struktureller Blockaden zwischen Bundestag und Bundesrat sowie eine größere Transparenz bei den Verantwortlichkeiten. Die Föderalismusreform trägt der gestiegenen Bedeutung der Bildungsberichterstattung und Bildungsforschung Rechnung. Der neue Artikel 91 b des Grundgesetzes macht die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Der Bund stärkt erheblich die Bildungsforschung mit neuen Initiativen. Die Bildungsberichterstattung an sich ist Teil eines umfassenden Monitoring-Systems zu dem auch die Leistungsvergleichs-untersuchungen wie zum Beispiel PISA und Beiträge der Bildungsforschung gehören. Dieses Monitoring ist im übrigen Ausdruck einer neuen Form bildungspolitischer Steuerung.
Forschung – Berufsbildung – Lebenslanges Lernen
Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit waren die bundesweite Forschung und deren Förderung (u.a. High-Tech-Strategie, 7. Forschungsrahmenprogramm). Die strategische Partnerschaft zwischen Europa und Indien in Wissenschaft und Forschung wird beispielsweise im Prozess der Globalisierung künftig einen hervorgehobenen Stellenwert einnehmen. Ein Mobilitätsprogramm zum "Jahr der Geisteswissenschaften" in Deutschland und zur Förderung des Indisch-Deutschen Studierenden- und Wissenschaftleraustausch wurde auf den Weg gebracht. Auch die Themenfelder der Hochschulen (Hochschulpakt I, II) und der beruflichen Bildung (Ausbildungsförderung, Aufstiegsstipendien, Meister-BaföG) sind in dieser Zerit der Krise die Zukunftsthemen für unser Land.
Wir werden den "Pakt für Ausbildung" mit der Wirtschaft weiterentwickeln und die Modernisierung der Ausbildungsberufe weiter vorantreiben. Theorieschwächeren Jugendlichen wollen wir durch die Stufung der Ausbildungen den Einstieg erleichtern. Wer keinen Schulabschluss oder keine Berufsausbildung hat, muss eine zweite Chance bekommen. Unser Ziel ist eine Kultur des "Lebenslangen Lernens".
Integration durch Bildung
Die Integrationsfrage ist im Kern eine Bildungsfrage. Drei Prinzipien sind dabei bestimmend: die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems, die individuelle Förderung und die Stärkung der Eigenverantwortung. Es ist entscheidend, dass sich auf allen gesellschaftlichen Ebenen ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund teilweise gravierend sind. Die Bundesregierung fordert deutlich mehr Anstrengungen in diesem Bereich und hat ihr Engagement für Integration beispielsweise mit dem Nationalen Integrationsplan nachhaltig deutlich gemacht. Als Mitglied der CDU/CSU-Fraktionsinternen Arbeitsgruppe konnte ich insbesondere Hamburger Erfahrungen mit einbringen.
Auf dem Weg zur Bildungsrepublik
Auf dem Bildungsgipfels im Oktober 2008 verständigten sich Bund und Länder über gemeinsame Maßnahmen. Als stellvertretender Vorsitzender im Bundesfachausschuss der CDU Deutschland für Bildung, Forschung und Innovation befasse ich mich mit der Erarbeitung von Programmen, welche die Bildung und Wissenschaft in Deutschland stärken. Die Bildungsrepublik ist Realität und Vision zugleich. Zur Bildungsrepublik gehört der Ehrgeiz, unser Bildungs- und Wissenschaftssystem zu einem der weltweit besten auszubauen. Wir wollen bis 2015 zehn Prozent des BIP in die Zukunft und damit in Bildung und Forschung investieren.
Bildung und Qualifizierung sind die Voraussetzungen für individuelle Lebenschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Wir müssen alles dafür tun, dass alle Menschen in unserem Land ihre Talente und Fähigkeiten unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status voll entfalten können. Der "Aufstieg durch Bildung" soll durch den Abbau von Barrieren an den Schnittstellen des Bildungssystems weiter erleichtert werden. Wir brauchen deshalb einen Aufbruch zu mehr Bildung und Qualifizierung – in der Breite wie in der Spitze!