Frage von Florian H. • 14.04.2024
Antwort ausstehend von Christian Obrok SPD
Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.
Im Brandenburger Landtag gab es bisher keine Anfrage bzw. Gesetzesinitiative zum Thema Kinderehen.
Nicht nur die öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages hat, auch von wissenschaftlichen Experten massive Warnungen vor dieser Freigabe ergeben, die von ideologisch einseitigen Verfechtern einer sogenannten „liberalen", de facto aber Menschen und ihre Gesundheit gefährdenden Freigabe von Drogen, hier Cannabis, bewusst ignoriert, teils sogar diffamiert wurden.