Sie können die Besetzung der Koalitionsarbeitsgruppen der SPD unter folgendem Link nachlesen: https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/212/03/2025
Das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen ist für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen an dieser Stelle nicht vorgreifen kann und werde. Wenn es Veränderungen geben sollte, dann sind diese immer mit Stichtagsregelungen versehen und wirken in die Zukunft. Womöglich gibt es aber gar keine so gravierenden Veränderungen für den von Ihnen angesprochenen Fall.
In Thüringen erleben wir, dass das BSW – im Gegensatz zur Linken – bereit ist, sich auf eine pragmatische, lösungsorientierte Landespolitik einzulassen