Auch beim ÖPNV finanziert der Bund - anders als im Grundgesetz vorgesehen - mittlerweile einen Großteil der Kosten. Ich halte es daher für nicht sonderlich zielführend, Klimaschutz zusätzlich als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen.
Wir setzen uns auf nationaler und europäischer Ebene dafür ein, Tierschutzrechte kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig praxistaugliche Regelungen zu entwickeln, die für alle Beteiligten umsetzbar sind
Der Tierschutz ist eine herausfordernde Balance zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen.
Tiertransporte in Drittländern unterstehen nicht der nationalen Gesetzgebung. Daher können wir solche Verbote zwar begrüßen, aber nicht rechtlich umsetzen.