Das Dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz ändert daran nur insoweit etwas, als ab sofort strengere Voraussetzungen insbesondere für alle Landesregierungen gelten, bevor sie Grundrechtseinschränkungen vornehmen dürfen. Die Rolle des Parlaments wird dabei gestärkt.
(...) Wichtig ist, die Erklärung einer Pandemie von nationaler Tragweite braucht nicht nur eine Mehrheit im Deutschen Bundestag, sondern unterliegt der vollen Kontrolle der Gerichte. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird zudem laufend überprüft. (...)
(...) Selbstständige erhalten weiterhin auch in der zweiten Phase der Corona-Hilfen Zugang zu Überbrückungshilfen (...)
(...) Von einer Verletzung des Willkürverbots kann mithin keine Rede sein (...)
(...) Der Gesetzentwurf zur Grundrente sieht vor, dass im kommenden Jahr an 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ein Zuschlag ausgezahlt wird (...)
(...) Aus den genannten Gründen halte ich den gefundenen Kompromiss für einen guten Fortschritt zur Einhaltung unserer Klimaziele. Politik beinhaltet immer den Kampf um Mehrheiten und der Sicherstellung von Schrittfolgen. (...)