Im Fall der sexuellen Belästigungen sehe ich und die SPD-Bundestagsfraktion in der Rechtsprechung einen erheblichen Handlungsbedarf – gerade weil sich hier eine regelrechte Schutzlücke offenbart. Obwohl jede einfache Beleidigung strafbar ist, können anstößige und einschüchternde verbale sexuelle Belästigungen in der Regel nicht bestraft werden.
Es ist mein aufrichtiger Wunsch, dass meine Bemühungen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Kampfes gegen Antisemitismus zu schärfen und zugleich eine Basis für eine friedliche und respektvolle Koexistenz in unserer Gesellschaft zu festigen.
Ich möchte betonen, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland Maßnahmen wie Abschiebungen immer auf individuellen Entscheidungen basieren müssen, die sich an geltendem Recht orientieren.
Zum AfD-Verbot habe ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen, die wie ich eine familiäre Einwanderungsgeschichte haben, deutlich geäußert:
Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Faschismus ist eine Aufgabe, die uns alle angeht und die wir in der SPD mit großem Ernst und Engagement angehen.
Ob in naher Zukunft neben allen anderen Unterstützungen auch der Lenkflugkörper TAURUS geliefert wird, entscheidet die Bundesregierung.